Bayern gibt NS-Raubkunst-Gemälde von Friedrich von Amerling zurück
Bayern restituiert NS-Raubkunst-Gemälde von Amerling

Bayern gibt ein Gemälde des Malers Friedrich von Amerling an seine rechtmäßigen Besitzer zurück. Das Werk mit dem Titel „Bildnis eines jungen Mannes“ wird an die Erben des jüdischen Antiquars und Kunsthändlers Jacques Rosenthal und seiner Frau Emma restituiert, wie die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen in München mitteilten. Die Rückgabe sei das Ergebnis intensiver Provenienzforschung und ein weiterer wichtiger Schritt in der Aufarbeitung nationalsozialistischer Enteignungen.

Hintergrund der Enteignung

Jacques Rosenthal hatte nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1935 die Anweisung der Reichskulturkammer erhalten, sein Antiquariat innerhalb von vier Wochen zu schließen. Er entschloss sich, das Unternehmen vor der Zwangsschließung zu verkaufen. Während einige Familienmitglieder ins Exil gingen, blieben Jacques und seine Frau Emma in München und zogen nach dem Verkauf ihres Hauses in ein Hotel. „Ihr gesamtes Mobiliar wurde verkauft oder weit unter Wert veräußert“, teilten die Staatsgemäldesammlungen mit.

Der Weg des Gemäldes

Das Amerling-Gemälde gaben die Rosenthals bei einem Kunsthändler in Kommission. Von dort gelangte es durch ein Tauschgeschäft in die Münchner Pinakotheken. Emma Rosenthal erhielt für das Bild 350 Reichsmark, obwohl es zu jener Zeit mindestens das Siebenfache wert gewesen sein soll. Die Rückgabe des Kunstwerks würdigt das Verfolgungsschicksal der Familie Rosenthal, betonte Anton Biebl, der Leiter der Staatsgemäldesammlungen. Bayerns Kunstminister Markus Blume (CSU) erklärte: „Auch mehr als acht Jahrzehnte nach der NS-Herrschaft bleibt die Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts eine dauerhafte Verpflichtung.“

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Kritik an der Rückgabepolitik Bayerns

Bayern stand wegen seiner Rückgabepolitik lange in der Kritik. Missstände in den Staatsgemäldesammlungen waren durch Presseberichte bekannt geworden, insbesondere der Umgang mit möglicher NS-Raubkunst – Werken, die jüdischen Eigentümern im Nationalsozialismus weggenommen oder unter Zwang abgepresst wurden. Die Prüfung solcher Verdachtsfälle wurde als intransparent und schleppend kritisiert, sogar von Vertuschung war die Rede. Der langjährige Generaldirektor der Staatsgemäldesammlungen, Bernhard Maaz, musste im Zuge der Debatte gehen; sein Nachfolger ist seither der Jurist Anton Biebl.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration