EGMR verurteilt Aserbaidschan wegen Folter an armenischem Soldaten
EGMR verurteilt Aserbaidschan wegen Folter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Aserbaidschan wegen der Folter und Tötung eines armenischen Soldaten während der Kämpfe in der Region Bergkarabach verurteilt. Das Gericht stellte Verstöße gegen Artikel 2 und 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention fest, die das Recht auf Leben sowie das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung garantieren.

Urteil des EGMR

Aserbaidschan wurde zur Zahlung von insgesamt 90.000 Euro an die Familie des getöteten Soldaten verurteilt. Davon erhalten die Eltern 60.000 Euro und die Schwester 30.000 Euro als Entschädigung für das erlittene Unrecht. Die Familie hatte die Klage vor dem Straßburger Gericht eingereicht.

Hintergründe des Falles

Der armenische Soldat war im April 2016 in einen Hinterhalt geraten und getötet worden. Laut einer Untersuchung der Behörden der damaligen Republik Bergkarabach und einem Gutachten eines armenischen Gerichtsmediziners wurden dem Soldaten zunächst die Hände und dann der Kopf abgetrennt, während er noch am Leben war. Diese grausame Tat wurde vom EGMR als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention gewertet.

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Weitere Beschwerden anhängig

Dem EGMR liegen nach eigenen Angaben 21 weitere Beschwerden mit ähnlichen Vorwürfen vor, die derzeit geprüft werden. Nach den viertägigen Zusammenstößen im April 2016 waren bei weiteren Leichen Verstümmelungen und abgetrennte Gliedmaßen festgestellt worden. Der Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan um Bergkarabach schwelt seit Jahrzehnten.

Historischer Kontext

Die ehemaligen Sowjetrepubliken Armenien und Aserbaidschan streiten seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion im Jahr 1991 um die Region Bergkarabach. Baku hatte das mehrheitlich von Armeniern bewohnte, völkerrechtlich aber zu Aserbaidschan gehörende Gebiet im September 2023 in einer Militäroffensive vollständig unter seine Kontrolle gebracht. Fast alle der ehemals rund 100.000 armenischen Bewohner Bergkarabachs flohen nach Armenien.

Aktuelle Entwicklungen

Im August 2025 verständigten sich Armenien und Aserbaidschan in Washington auf ein Ende ihrer jahrelangen Feindseligkeiten. Ein rechtlich bindender Friedensvertrag steht jedoch weiterhin aus. Das Urteil des EGMR ist ein weiterer Schritt zur Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen im Konflikt um Bergkarabach.

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