Evakuierungsflüge im Nahen Osten: Reisende müssen Kostenbeitrag leisten
Die Bundesregierung hat mit der Rückholung deutscher Reisender aus der Krisenregion im Nahen Osten begonnen. Ein erster Evakuierungsflug aus dem Oman ist bereits in Frankfurt gelandet, und weitere Flüge sind in Planung. Allerdings müssen sich die betroffenen Reisenden an den Kosten beteiligen.
Kostenbeitrag nach Konsulargesetz
Das Auswärtige Amt erhebt für die Ausreiseunterstützung einen Kostenbeitrag, wie im Konsulargesetz vorgesehen. Dieser Beitrag orientiert sich in der Regel am Preis eines Economy-Linienflugs. Diese Praxis wurde bereits während der Coronapandemie bei Rückholaktionen angewendet, erklärt die Reiserechtsexpertin Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum.
Wer den Kostenbeitrag nicht zahlen möchte, ist weiterhin auf die Unterstützung von Reiseveranstaltern oder Airlines angewiesen. Bei Pauschalreisenden sind die Veranstalter verpflichtet, Rückflüge zu organisieren, was bereits in Gang gesetzt wurde. Für Individualreisende gilt, dass Airlines bei Flugstreichungen kostenfreie Ersatzflüge anbieten müssen.
Rechtliche Hintergründe und Rückerstattung
Die Frage, ob Reisende die Kosten für Evakuierungsflüge bei Airlines oder Veranstaltern zurückfordern können, wird von Experten skeptisch beurteilt. Karolina Wojtal verweist auf eine vergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Corona-Rückholflügen, bei der Reisende keine Rückerstattung erhielten.
Dies gilt sowohl für Pauschal- als auch für Individualreisende, die Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung geltend machen möchten. Die EuGH-Entscheidung betont, dass diese Verordnung nur für kommerzielle Flüge gilt, während Evakuierungsflüge als nicht-kommerziell eingestuft werden.
Für Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, könnte die Pauschalreise-Richtlinie relevant sein. Ob sich daraus Ansprüche auf Rückzahlung ableiten lassen, bleibt jedoch unklar, da das EuGH-Urteil sich spezifisch auf die Fluggastrechte bezog.
Praktische Auswirkungen für Betroffene
Die aktuelle Situation unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Reiseplanung und Versicherung. Reisende in Krisenregionen sollten sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein, insbesondere im Hinblick auf mögliche Evakuierungsmaßnahmen.
Die Bundesregierung setzt ihre Bemühungen fort, deutsche Staatsbürger sicher zurückzuholen, doch die finanzielle Beteiligung der Reisenden bleibt ein fester Bestandteil dieser Prozesse. Es wird empfohlen, sich bei Unsicherheiten direkt an das Auswärtige Amt oder Verbraucherschutzorganisationen zu wenden.



