IOC hebt Sanktionen gegen Russland vorläufig weitgehend auf
IOC hebt Sanktionen gegen Russland vorläufig auf

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat die Sanktionen gegen russische Sportlerinnen und Sportler vorerst weitgehend aufgehoben. Die bisher geltenden Beschränkungen für die Teilnahme von Russen an internationalen Wettbewerben seien auch im Hinblick auf die Qualifikation für die Olympischen Spiele 2028 außer Kraft gesetzt, entschied die Spitze des IOC in Lausanne. Ob die russischen Athleten und Teams bei den Sommerspielen in Los Angeles wieder mit eigener Flagge und Hymne starten dürfen, solle allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt beurteilt werden, hieß es.

IOC kassiert Empfehlungen nach drei Jahren

Damit kassierte das IOC nach drei Jahren seine Empfehlungen an die Ausrichter internationaler Sportveranstaltungen für die Zulassung von Russen. Auch die Sperre des Russischen Olympischen Komitees (ROC) wurde vorläufig aufgehoben, da aus Sicht des IOC die juristische Grundlage entfallen ist. Die Sanktionen gegen Russland hatte das IOC damit begründet, dass das ROC gegen die Olympische Charta verstoßen habe, weil es die vier annektierten ukrainischen Gebiete Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja aufgenommen hat. Russlands Olympia-Komitee hatte dieser Begründung aber durch einen sportjuristischen Winkelzug die Grundlage entzogen.

Belarus-Sanktionen bereits aufgehoben

Nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine vor mehr als vier Jahren hatte das IOC sowohl Russlands Sportler wie auch die belarussischen Athleten mit Sanktionen belegt. Belarus unterstützt Russland im Krieg gegen die Ukraine. An den Olympischen Spielen in Paris 2024 und den Winterspielen in Mailand und Cortina d'Ampezzo in diesem Jahr durften nur Einzelsportler beider Nationen als neutrale Athleten teilnehmen. Schon vor einigen Wochen hatte das IOC Athletinnen und Athleten aus Belarus die Rückkehr in internationale Wettbewerbe erleichtert. Nach Meinung der Dachorganisation dürfe der Start von Athleten bei internationalen Wettkämpfen „nicht durch das Handeln ihrer Regierungen eingeschränkt werden, einschließlich der Beteiligung an einem Krieg oder Konflikt“.

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