Kluges Urteil gegen Le Pen: Kandidatur möglich, aber mit Fußfessel
Kluges Urteil gegen Le Pen: Kandidatur möglich

Das Pariser Berufungsgericht hat Marine Le Pen am heutigen Freitag wegen systematischer Veruntreuung öffentlicher Gelder schuldig gesprochen. Gleichzeitig erlaubte es der Rechtspopulistin, bei der nächsten Präsidentschaftswahl zu kandidieren – allerdings unter strengen Auflagen. Die Richter entschieden, dass Le Pen eine elektronische Fußfessel tragen muss. Damit wird die Frage nach ihrer Kandidatur von einer juristischen zu einer moralischen, wie Kommentatoren betonen.

Schuldspruch ohne Zweifel

Die Richter ließen keinen Zweifel an der Schwere der Vergehen. Le Pen und ihre Partei Rassemblement National hatten über Jahre hinweg EU-Gelder veruntreut, indem sie fiktive Mitarbeiter beschäftigten. Der Schaden beläuft sich auf mehrere Millionen Euro. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Le Pen persönlich in das System eingebunden war. „Die Beweise sind erdrückend“, erklärte ein Gerichtssprecher. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe gefordert, doch die Richter entschieden sich für eine mildere Maßnahme.

Fußfessel als Kompromiss

Die Entscheidung, Le Pen nicht in Haft zu schicken, sondern eine Fußfessel anzuordnen, gilt als Kompromiss. Sie ermöglicht der Politikerin, weiterhin politisch aktiv zu sein, während sie gleichzeitig ihre Strafe verbüßt. „Das Gericht hat klug abgewogen zwischen Schuld und demokratischen Rechten“, analysiert die Politologin Marie Dupont von der Universität Lyon. Le Pen selbst zeigte sich erleichtert, kündigte aber an, in Revision zu gehen. „Ich werde weiterkämpfen, für Frankreich und für die Wahrheit“, sagte sie vor Journalisten.

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Moralische statt juristische Frage

Mit dem Urteil wird die Debatte um Le Pens Kandidatur neu entfacht. Bislang war unklar, ob sie überhaupt antreten darf. Nun liegt die Entscheidung bei den Wählern. „Die Frage ist nicht mehr, ob sie darf, sondern ob sie soll“, schreibt die Zeitung Le Monde. Le Pen selbst sieht sich als Opfer einer politischen Justiz. Ihre Anhänger feierten die Entscheidung als Teilerfolg. Gegner hingegen kritisieren, dass das Gericht zu milde geurteilt habe. „Eine verurteilte Betrügerin sollte nicht für das höchste Amt kandidieren dürfen“, sagte der Abgeordnete Jean-Luc Mélenchon.

Auswirkungen auf die politische Landschaft

Das Urteil könnte die französische Politik nachhaltig beeinflussen. Le Pen gilt als aussichtsreiche Kandidatin für die nächste Präsidentschaftswahl. Umfragen sehen sie derzeit auf Platz zwei hinter Emmanuel Macron. Mit der Fußfessel wird sie jedoch zum Symbol für ein justizielles System, das nach Ansicht ihrer Kritiker zu lasch ist. „Dieses Urteil spaltet das Land“, kommentiert die Tageszeitung Libération. Es bleibt abzuwarten, ob Le Pen tatsächlich antritt – und ob die Wähler ihr trotz der Verurteilung ihre Stimme geben.

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