Marine Le Pen hat am Dienstag ihre Kandidatur für die französische Präsidentschaftswahl bekannt gegeben. „Heute Abend bin ich Kandidatin für die Präsidentschaftswahl“, erklärte die Rechtspopulistin. Die Ankündigung erfolgte unmittelbar nach einer Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts, das ihre Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern bestätigte.
Berufungsgericht bestätigt Schuldspruch, mildert Strafe
Das Gericht hatte Le Pen im März 2025 wegen Veruntreuung von EU-Mitteln zu einer Haftstrafe von vier Jahren – zwei davon zur Bewährung – sowie zu einem fünfjährigen Amtsverbot verurteilt. Am Dienstag reduzierte das Berufungsgericht das Amtsverbot auf vier Jahre. Die Haftstrafe blieb unverändert. Le Pen kündigte an, in Revision zu gehen.
Wahlchancen und politische Folgen
Le Pen, die bereits mehrfach für das Präsidentenamt kandidierte, gilt als aussichtsreiche Kandidatin. Die Wahl wird voraussichtlich im April 2027 stattfinden. Die Verurteilung hatte ihre politische Karriere zunächst belastet, doch die Reduzierung des Amtsverbots könnte ihr nun den Weg zur Kandidatur ebnen. „Ich werde nicht aufgeben“, betonte Le Pen vor ihren Anhängern.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts kommt zu einem Zeitpunkt, da Le Pens Partei Rassemblement National in Umfragen stark abschneidet. Analysten sehen in der Kandidatur eine mögliche Zäsur für die französische Politik. Sollte Le Pen gewinnen, wäre sie die erste Frau und die erste Rechtspopulistin im Élysée-Palast.



