Der Anwalt von Marine Le Pen, Rodolphe Bosselut, hat das Berufungsurteil gegen seine Mandantin als „guten Anfang“ bezeichnet. Er sei mit dem Urteil „in Teilen zufrieden“, sagte Bosselut am Mittwoch in Paris. Das Berufungsgericht sei beachtlich von dem Urteil aus erster Instanz abgewichen, „vor allem bei der Strafe der Unwählbarkeit, die für uns ein extrem wichtiger Punkt ist“. Man werde nun darüber nachdenken, wie man mit dem Urteil verfahren wolle. Le Pen kann gegen die Entscheidung in Revision gehen.
Urteil: Drei Jahre Haft, davon eines mit Fußfessel
Das Gericht hatte Le Pen am frühen Nachmittag wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder in einer Affäre um Scheinbeschäftigungen schuldig gesprochen. Es verurteilte sie zu einer dreijährigen Haftstrafe – davon zwei Jahre auf Bewährung und eines, das sie zu Hause mit Fußfessel absitzen muss. Außerdem entzog es ihr das Recht, bei Wahlen anzutreten, für 15 Monate und verhängte 30 weitere Monate auf Bewährung. Weil diese Strafe bereits seit dem Urteil in erster Instanz angewendet wird, hat Le Pen die 15 Monate bereits verbüßt. In erster Instanz hatte das Gericht Le Pen das passive Wahlrecht für fünf Jahre entziehen wollen.
Anwalt des Europaparlaments kritisiert Le Pen
Der Anwalt des Europaparlaments, Patrick Maisonneuve, sagte, das Parlament sei Opfer von Veruntreuung öffentlicher Gelder gewesen. Das Europaparlament trat in dem Verfahren gegen Le Pen und weitere Mitglieder ihrer Partei als Nebenkläger auf. „Die Politiker haben über Jahre Geld vom europäischen Steuerzahler gestohlen, und das hat das Gericht bestätigt“, so Maisonneuve.
Macron äußert sich zurückhaltend
Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron antwortete auf eine Frage zu dem Urteil lediglich, es sei für die Demokratie gut, wenn der Präsident Justizentscheidungen nicht kommentiere. Le Pen selbst hatte angekündigt, sich um 20 Uhr im Fernsehen zum Urteil äußern zu wollen. Bis dahin schwieg sie öffentlich.



