Das Pariser Berufungsgericht hat am Dienstag das Strafmaß gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen deutlich abgemildert. Die Vorsitzende der Fraktion des Rassemblement National (RN) wurde zu 45 Monaten Ausschluss von öffentlichen Ämtern verurteilt, wovon 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zudem verhängte der Richter eine Geldstrafe von 100.000 Euro und drei Jahre Haft, von denen zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind und ein Jahr unter elektronischer Überwachung (Fußfessel) verbüßt werden muss.
Hintergrund des Verfahrens
Das Verfahren drehte sich um den Vorwurf der Scheinbeschäftigung von parlamentarischen Assistenten. In erster Instanz war Le Pen zu einem fünfjährigen Amtsverbot verurteilt worden, das ihre Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Frühjahr praktisch unmöglich gemacht hätte. Das Berufungsurteil öffnet ihr nun die Tür für eine erneute Bewerbung, allerdings unter strengen Auflagen.
Auswirkungen auf die Präsidentschaftswahl
Durch die Reduzierung des Amtsausschlusses auf 15 Monate (nach Abzug der Bewährungszeit) kann Le Pen theoretisch bei der Wahl antreten. Allerdings bleibt die Fußfessel ein symbolisch belastendes Element. Die endgültige Entscheidung über ihre Kandidatur wird von der Verfassungsgerichtsbarkeit geprüft. Politische Beobachter sehen in dem Urteil einen Kompromiss, der die Justizunabhängigkeit wahrt, aber auch die politische Realität berücksichtigt.
Reaktionen und nächste Schritte
Le Pen selbst kündigte an, das Urteil zu akzeptieren und sich auf den Wahlkampf zu konzentrieren. Ihre Anwälte prüfen jedoch noch, ob weitere Rechtsmittel eingelegt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine härtere Strafe gefordert. Das Urteil zeigt, dass die französische Justiz bei politisch sensiblen Fällen differenziert vorgeht.



