Neuer Aktionsplan: Hubertz will Baukosten senken
In Deutschland fehlen rund eine Million Wohnungen, besonders in Großstädten ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) will mit einem 13-Punkte-Plan Abhilfe schaffen und die hohen Baukosten dämpfen. Die Maßnahmen wurden bei einer Konferenz der Bau- und Immobilienbranche in Frankfurt vorgestellt.
Digitale Bauanträge ab 2028
Ein zentraler Punkt des Aktionsplans ist die Digitalisierung von Bauanträgen. Ab 2028 sollen Anträge nur noch digital möglich sein. „Papieranträge sollen dann nur noch in begründeten Härtefällen zulässig sein“, erklärte Hubertz. Ziel sei eine durchgängige Digitalisierung vom Antrag bis zur Genehmigung.
Gebündelte Förderprogramme
Die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Bauherren sollen übersichtlicher werden. Künftig wird die Neubauförderung in einem einzigen Förderprogramm Neubau gebündelt. Der Start ist für 2027 vorgesehen. „Die Möglichkeit des Aufbaus von Wohneigentum für Familien ist dabei ein zentrales Kriterium“, so Hubertz.
Schnellere Planungsprozesse
Planungsprozesse sollen mit standardisierten Datenmodellen beschleunigt werden. Ziel ist es, die Dauer von Bauleitplanverfahren auf maximal zwei Jahre zu begrenzen.
Neubau auf Tiefstand
Der Neubau in Deutschland stockt seit Jahren wegen gestiegener Baukosten und Kreditzinsen. 2025 wurden 206.600 Wohnungen fertiggestellt, gut 45.000 weniger als im Vorjahr und der niedrigste Stand seit 2012. Der Mangel an Wohnraum treibt die Mieten, besonders in Städten. Experten erwarten im laufenden Jahr nur wenig Besserung, obwohl die Baugenehmigungen zuletzt gestiegen sind.
Serielles Bauen als Lösung
Hubertz setzt auch auf mehr standardisierte Bauweisen. Sie kündigte ein Bonus-System für verkürzte Bauzeiten und reduzierte Kosten in der Neubauförderung an. Das schaffe Anreize für serielles und modulares Bauen mit vorgefertigten Bauteilen. „Ganze Wohnviertel rollen vom Fließband in der Fabrik“, sagte die Ministerin.
Weitere Maßnahmen
Der Aktionsplan umfasst auch bereits angekündigte Maßnahmen wie den Gebäudetyp E, der es erleichtern soll, rechtssicher von Standards und technischen Normen abzuweichen, etwa bei Tiefgaragen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll noch dieses Jahr vom Bundesjustizministerium vorgelegt werden.



