Die Rentenkommission hat ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt, die weitreichende Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vorsehen. Der Bericht, der der Deutschen Presse-Agentur in vorläufiger Fassung vorliegt, enthält deutliche Einschränkungen bei Altersteilzeit und Frührente. An diesem Dienstag wird das Papier offiziell der Bundesregierung übergeben, die darauf ihre Reform der Alterssicherung aufbauen will.
Rente erst ab 64 für langjährig Versicherte
Zentraler Punkt ist die Anhebung der Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte: Bisher können Hunderttausende nach 35 Berufsjahren mit 63 unter Abschlägen in Rente gehen. Die Kommission empfiehlt, diese Altersgrenze zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Danach soll die Grenze parallel zur Regelaltersgrenze weiter steigen. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Berufsjahren, bekannt als „Rente mit 63“, soll hingegen abgeschafft werden.
Altersteilzeit: Blockmodell soll wegfallen
Bei der Altersteilzeit schlägt die Kommission vor, die Altersgrenze von 55 auf 58 Jahre anzuheben und das Blockmodell abzuschaffen. Bisher können Arbeitnehmer in der ersten Hälfte der Altersteilzeit voll arbeiten, aber nur einen Teil des Gehalts beziehen, während sie in der zweiten Hälfte ohne Arbeit das gleiche reduzierte Gehalt erhalten. Dieses Modell soll nicht mehr möglich sein. Zudem sollen Langzeitarbeitslose nicht mehr verpflichtet werden, mit Abschlägen in Rente zu gehen.
Kapitalrente als neuer Baustein
Um das Rentenniveau langfristig zu sichern, empfiehlt die Kommission eine neue Kapitalrente nach schwedischem Vorbild. Dabei soll ein Teil der Rentenbeiträge am Aktienmarkt angelegt werden – konkret zwei Prozent vom Bruttolohn, aufwachsend von anfangs 0,5 Prozent. Die Hälfte davon sollen Arbeitnehmer, die andere Hälfte Arbeitgeber zahlen.
Steigendes Rentenalter über 67 hinaus
Das gesetzliche Rentenalter steigt bis 2031 auf 67 Jahre. Die Kommission empfiehlt, es danach je Jahrzehnt um ein halbes Jahr weiter anzuheben. Ab 2041 wären es 67,5 Jahre, und für ein heute vierjähriges Kind könnte die Rente erst mit 70 beginnen.
Selbstständige und Politiker in die Rentenkasse
Künftig sollen auch Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sofern sie nicht bereits berufsständisch abgesichert sind. Das soll ab einem bestimmten Stichtag verpflichtend sein. Wer bereits selbstständig ist, kann sich mit einem Opt-Out dagegen entscheiden. Auch Politiker – Abgeordnete des Bundestags und der Landtage – sollen einzahlen müssen. Beamte werden vorerst nicht einbezogen, aber das Pensionsniveau soll abgeschmolzen werden, Rückstellungen für Pensionen verpflichtend werden und weniger Beschäftigte verbeamtet werden.
Beiträge und Nachhaltigkeitsfaktor
Bis 2031 ist ein Rentenniveau von 48 Prozent festgeschrieben. Danach soll der Nachhaltigkeitsfaktor wieder greifen, der die jährliche Rentensteigerung dämpft. Mittelfristig soll die Kapitalrente dies ausgleichen. Für Menschen nahe dem Rentenalter ist ein Übergangsfaktor vorgesehen, der das Niveau nahe 48 Prozent hält. Schon ohne Reform wird der Beitragssatz 2028 von heute 18,6 Prozent auf 19,9 Prozent steigen. Daran ändern die Neuerungen laut Kommission nichts. Zusätzlich kommen die paritätischen Pflichtbeiträge für die Kapitalsäule von letztlich zwei Prozent.
Kritik und Lob aus Politik und Verbänden
Gewerkschaften und Linke kritisieren vor allem die Erhöhung des Rentenalters und die Abschaffung der „Rente mit 63“. Juso-Chef Philipp Türmer sagte der Funke Mediengruppe: „Die Kopplung des Renteneintrittsalters an die allgemeine Lebenserwartung ist sozial ungerecht und geht zulasten derjenigen, die gerade in ein Leben voll harter Arbeit starten.“ Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger lobte Teile des Konzepts, sagte aber: „Insgesamt hätten wir uns mehr Ambition vorstellen können.“ Die Vorsitzende des Sachverständigenrates, Monika Schnitzer, lobte die Empfehlungen im „Handelsblatt“. Auch der „Wirtschaftsweise“ Gabriel Felbermayr sagte dem Deutschlandfunk, die Reform weise in die richtige Richtung.



