Die geplante Reform des Heizungsgesetzes durch die schwarz-rote Koalition stößt auf neue juristische Bedenken aus dem Bundestag selbst. Ein Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Parlaments, über das zuerst der „Spiegel“ berichtete, sieht „verfassungsrechtliche Zweifel“. Dies berichtet die Deutsche Presse-Agentur.
Kern der Bedenken: Verschiebung von Reduktionslasten
Die Zweifel beziehen sich insbesondere darauf, ob die Neuregelung der Heizungsemissionen nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz die Reduktionslasten insgesamt unverhältnismäßig in die Zukunft verschiebe. Das Gutachten lässt jedoch offen, wie das Bundesverfassungsgericht diese Zweifel letztlich bewerten würde.
Grünen-Politiker Kellner kritisiert Regierung
Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner, der das Gutachten angefragt hatte, äußerte sich deutlich: „Dieses Gesetz ist verfassungsrechtlich zweifelhaft. Das ist Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) offensichtlich egal. Aber die Abgeordneten der Fraktionen von Union und SPD sollten noch einmal in sich gehen, denn ihnen droht eine Blamage vor dem Bundesverfassungsgericht.“
Umweltverbände und Linke schlagen Alarm
Bereits zuvor hatten Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe den Gesetzentwurf als verfassungsrechtlich „höchst zweifelhaft“ bezeichnet. Die Linke-Fraktion im Bundestag prüft nun, ob sie die geplanten Neuregelungen mit einer Organklage im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen kann. Die Klimapolitikerin Violetta Bock erklärte: „Das Gebäudemodernisierungsgesetz versagt gleich dreifach: beim Klimaschutz, bei der sozialen Gerechtigkeit und bei der Verfassungsmäßigkeit. Wer die Klimakrise ernst nimmt und die Vorgaben des Grundgesetzes zum Schutz künftiger Generationen respektiert, kann ein solches Gesetz nicht ernsthaft verabschieden wollen.“
Inhalt der geplanten Reform
Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche erstmals über das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz beraten. Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampelregierung beschlossenen Regelungen kippen. Konkret soll die 65-Prozent-Regelung des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes (oft „Heizungsgesetz“ genannt) wegfallen, die vorsieht, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.
Neue Regelung für Gas- und Ölheizungen
Künftig sollen neue Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden können – unter der Voraussetzung, dass sie schrittweise einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Eine bestehende Regelung, wonach Heizkessel ab 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, soll entfallen.
Verfassungsrechtlicher Rahmen: Artikel 20a GG
Der Grundgesetz-Artikel 20a verpflichtet den Staat, „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 in einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass Artikel 20a den Staat zum Klimaschutz verpflichtet. Einschneidende Schritte zur Senkung von Treibhausgasemissionen dürften nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden. Das Gericht trug der Bundesregierung damals auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern.
Zweifel an Zielerreichung
Die wissenschaftlichen Dienste stellen nun fest, dass nach bislang vorliegenden Prognosen von Instituten erhebliche Zweifel bestünden, ob die geplanten neuen Regelungen ausreichten, um die Einhaltung von Emissionsminderungen im Gebäudebereich zu erreichen. Eine „Ziellücke“ drohe sich zu vergrößern. Aus der Literatur werde teilweise ein „Verschlechterungsverbot“ aus Artikel 20a GG abgeleitet – ein neues Gesetz dürfe nicht hinter dem geltenden Klimaschutzniveau zurückbleiben.



