Thüringen steht vor ungeplanten Mehrausgaben für seine Landesbediensteten in Höhe von 415 Millionen Euro. Grund ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr, der die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen als verfassungswidrig eingestuft hatte. Dieses Urteil hat nun auch konkrete finanzielle Auswirkungen auf das Bundesland Thüringen.
Gesetzesentwurf zur Anpassung der Besoldung
Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Anpassung der Beamtenbesoldung sieht Mehrausgaben von insgesamt 415 Millionen Euro in diesem und im nächsten Jahr vor. Dies bestätigte der Sprecher des Thüringer Finanzministeriums, Peter Rossbach, der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Zuvor hatte der Mitteldeutsche Rundfunk über die geplanten Mehrkosten berichtet. Der Entwurf soll zunächst dem Kabinett vorgelegt werden, das sich mit den Details befassen wird.
Hintergrund des Urteils
Die Karlsruher Richter hatten im vergangenen Jahr festgestellt, dass die entsprechenden Regelungen im Berliner Besoldungsrecht in den Jahren 2008 bis 2020 überwiegend nicht mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Seit Jahren gibt es in vielen Bundesländern Streit um die Höhe der Besoldung, der immer wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Das Gericht hat seit 2015 in mehreren Entscheidungen einen Rahmen definiert, ab wann die Vergütung nicht mehr amtsangemessen ist. Demnach muss die Besoldung mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen.
Die nun anstehenden Mehrkosten in Thüringen belasten den Landeshaushalt zusätzlich. Die Landesregierung muss Lösungen finden, um die finanziellen Mittel bereitzustellen, ohne andere wichtige Ausgabenbereiche zu vernachlässigen. Die Diskussion um eine angemessene Besoldung der Beamten wird damit auch in Thüringen weiter anhalten.



