In der Grafschaft Bentheim hat der Landkreis nach einem schweren Wolfsangriff eine Abschussgenehmigung für zwei Wölfe erteilt. Rund 50 Schafe wurden getötet, etwa 100 weitere Tiere erlitten teils schwere Verletzungen. Die Genehmigung gilt bis zum 15. Juni und wurde mit dem Umweltministerium in Hannover abgestimmt, wie eine Kreissprecherin mitteilte.
Zwei Vorfälle Anfang Mai
Laut Landkreis ereigneten sich am 1. und 2. Mai zwei unabhängige Vorfälle auf einem eingezäunten Areal von rund 1.200 Hektar, das sich über die Landkreise Grafschaft Bentheim und Emsland erstreckt. Trotz vorhandener und grundsätzlich ausreichender Herdenschutzmaßnahmen wurden 56 Schafe gerissen. DNA-Untersuchungen bestätigten, dass es sich um Wolfsrisse handelt. Zu welchem Rudel die Tiere gehören, ist derzeit unklar.
Rechtliche Grundlage und Beteiligung
Die Abschussgenehmigung wurde von den beiden betroffenen Landkreisen auf Grundlage von Paragraf 22 des Bundesjagdgesetzes den zuständigen Jägern erteilt. Eine Empfehlung des Umweltministeriums sowie die Einbindung des Landwirtschaftsministeriums gingen der Entscheidung voraus. Die Behörden betonen, dass die Bejagung aus fachlicher Sicht angemessen sei, um weitere Risse zu verhindern.
Naturschutzfachliche Notwendigkeit
Ein wesentlicher Grund für die Entscheidung war die Notwendigkeit der Beweidung durch Schafe auf dem Gelände aus naturschutzfachlichen Gründen. Eine Umsiedlung der Tiere sei nicht möglich, so die Kreissprecherin. Mit der Bejagung erhoffen sich die Behörden eine Vergrämung der restlichen Wölfe des Rudels. Allerdings müssen die Jäger den Elterntierschutz einhalten: Muttertiere, die noch Welpen säugen, dürfen nicht geschossen werden. Mildere Mittel wurden sorgfältig abgewogen, und die Bejagung werde den Wolfsbestand in der Region nicht gefährden, hieß es.



