Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird die neue AfD-Jugendorganisation trotz ihrer rechtlichen Bindung an die Mutterpartei nicht automatisch als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Die Behörde teilte der ZEIT mit, dass die Voraussetzungen für eine Beobachtung kontinuierlich geprüft würden.
Unabhängig davon, dass die neue Jugendorganisation fester Bestandteil der AfD sein wird, will sich die Behörde zunächst ein Bild über deren Betätigung und Auftreten verschaffen. Eine Bewertung der ideologischen Ausrichtung sei gegenwärtig noch nicht möglich, hieß es.
Die AfD hatte die bisherige, selbstständig organisierte Jugendorganisation Junge Alternative zu Jahresbeginn aufgelöst, um einem möglichen Verbot als rechtsextremistische Vereinigung zuvorzukommen. Am Samstag soll in Gießen die neue Jugendorganisation gegründet werden. Nach Parteiangaben haben sich dafür mehr als 1.000 Parteimitglieder zwischen 16 und 36 Jahren angemeldet.
In der Parteiführung war man bisher davon ausgegangen, dass die neue Organisation aufgrund ihrer rechtlichen Einbindung automatisch als rechtsextremistischer Verdachtsfall oder als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wird. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Bundesverband im Mai 2025 zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hochgestuft, lässt diese Einstufung aber wegen einer Klage der AfD vorerst ruhen.



