Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur (Kritis) gebilligt, das zuvor vom Bundestag beschlossen worden war. Das Gesetz schafft erstmals einen einheitlichen Rahmen für den physischen Schutz von Anlagen wie Energienetze, Krankenhäuser und Wasserversorgung. Unternehmen in zehn strategisch wichtigen Sektoren, die mindestens 500.000 Einwohner versorgen, müssen künftig Risikoanalysen durchführen und Resilienzpläne erstellen. Schwere Störfälle sind dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu melden.
Auf Drängen mehrerer Länder wurde eine Protokollerklärung des Innenministeriums gebilligt, die eine Überprüfung der Regelungen nach zwei Jahren vorsieht. Dies war eine Bedingung der Länder für ihre Zustimmung. Das Gesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastruktur zu verbesserten Schutzmaßnahmen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen.
Der Bundesrat stimmte auch einer Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zu, die der Bundeswehr mehr Kompetenzen zur Abwehr von Drohnen einräumt. Hintergrund ist die veränderte Sicherheitslage seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Zunahme von Drohnensichtungen. Die Streitkräfte dürfen künftig im Rahmen der Amtshilfe direkt gegen Drohnen vorgehen, etwa durch gezieltes Abstürzen oder Abfangen, um schwere Unglücksfälle oder Anschläge zu verhindern.
In einer Entschließung forderten die Länder die Bundesregierung auf, Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen zu schließen. Betroffen sind heimliche oder gegen den Willen gefertigte Fotos und Videos, etwa von bekleideten Körperteilen in der Öffentlichkeit oder Nacktaufnahmen in Saunen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte bereits im Januar einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt.
Eine weitere Entschließung des Bundesrates verlangt, dass das Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen in Schulen strafbar wird. Bislang ist dies nur in der Öffentlichkeit oder in Versammlungen verboten. Die Länder schlagen vor, den schulischen Bereich ausdrücklich in den Straftatbestand aufzunehmen, um eine Regelungslücke zu schließen.



