Nach einem Teilerfolg der AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln lässt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt das zentrale Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Partei nun vertieft prüfen. Das bestätigte eine Ministeriumssprecherin der dpa.
Das Gutachten mit mehr als 1.100 Seiten war die Grundlage für die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz im Mai 2025. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser hatte das Gutachten bereits im April erhalten, aber zunächst keine fachliche Prüfung veranlasst.
Das Verwaltungsgericht Köln entschied am Donnerstag in einem Eilverfahren, dass der Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch bezeichnen darf. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Das Gericht sah zwar hinreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der Partei, aber keine prägende verfassungsfeindliche Grundtendenz.
Der Verfassungsschutz hatte in seinem Gutachten ein vorherrschendes ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis in der AfD konstatiert, das ganze Bevölkerungsgruppen abwerte. Die vertiefte Prüfung des Ministeriums soll nun im Lichte des Gerichtsurteils erfolgen.



