Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Nichtigerklärung der EU-Erlaubnis für die milliardenschweren Staatshilfen für die Lufthansa bestätigt. Die Lufthansa scheiterte mit ihrer Berufung gegen ein Urteil aus dem Jahr 2023. Das höchste europäische Gericht gab damit den Klagen der Konkurrenten Ryanair und Condor statt, die gegen die Genehmigung der Beihilfen vorgegangen waren.
Hintergrund des Rechtsstreits
Im Frühjahr 2020 schnürte die Bundesregierung ein sechs Milliarden Euro schweres Hilfspaket für die damals von der Coronapandemie schwer getroffene Lufthansa. Das Paket umfasste ein 20-prozentiges Aktienpaket sowie stille Beteiligungen, teils mit Umwandlungsmöglichkeit in Aktien. Die Europäische Kommission gab grünes Licht, ohne ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten. Dieses Vorgehen rügte der EuGH nun.
Verstoß gegen den befristeten Rahmen
Die Richterinnen und Richter des EuGH stellten fest, dass die EU-Kommission gegen den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen verstoßen habe. Konkret beanstandeten sie die Modalitäten der Festsetzung des Aktienpreises für die in Aktien umwandelbare staatliche Beteiligung. Die Brüsseler Behörde hätte diese nicht akzeptieren dürfen.
Teilweise Korrektur des ersten Urteils
Der EuGH widersprach jedoch in Teilen der Vorinstanz. Das EU-Gericht habe der Kommission zu Unrecht weitere Fehler vorgeworfen, etwa bei der Beurteilung der Marktmacht der Lufthansa oder der Frage, ob sich der Konzern in der Krise über die Finanzmärkte hätte finanzieren können. Hier habe das Gericht zu strenge Maßstäbe angelegt und in das weite Ermessen der Kommission eingegriffen.
Reaktion der Lufthansa
Die Lufthansa nahm das Urteil zur Kenntnis und betonte, dass sie die abgerufenen Hilfen vollständig zurückgezahlt habe. Bereits nach dem ersten Urteil des EU-Gerichts im Jahr 2024 hatte die EU-Kommission eine neue Untersuchung zu den deutschen Maßnahmen eingeleitet. Nun steht eine erneute Entscheidung über die Beihilfeberechtigung der Lufthansa an. Die Airline erklärte, sie werde den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und stehe in engem Austausch mit allen beteiligten Institutionen.



