Bundeskabinett beschließt Fußfessel gegen häusliche Gewalt
Bundeskabinett beschließt Fußfessel gegen häusliche Gewalt

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung häuslicher Gewalt auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch den Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), der vorsieht, dass Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können.

Die Maßnahme soll in sogenannten Hochrisikofällen von Familiengerichten angeordnet werden können. Die Fußfessel überwacht den Aufenthaltsort des Täters. Bei Annäherung an die betroffene Person kann diese über ein weiteres Gerät gewarnt werden. Eine Anordnung gegen den Willen des Opfers ist nicht möglich.

Der Gesetzentwurf sieht eine maximale Dauer von sechs Monaten vor, mit der Option auf mehrfache Verlängerung um jeweils drei Monate. Das Bundesjustizministerium rechnet mit rund 160 parallelen Verfahren pro Jahr. Frühestens 2027 könnten die ersten Fußfesseln zum Einsatz kommen.

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Zusätzlich können Gerichte Anti-Gewalt-Trainings oder Gewaltpräventionsberatung anordnen. Auch Auskünfte aus dem Waffenregister sollen eingeholt werden dürfen. Die Strafen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen werden verschärft: Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe steigt von zwei auf drei Jahre.

Der Entwurf muss noch den Bundestag passieren, die Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich. Hintergrund ist die steigende Zahl häuslicher Gewalt: 2024 wurden fast 266.000 Betroffene erfasst, ein neuer Höchststand. Fast 80 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt sind weiblich.

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