Der endgültige Beschluss der Krankenkassenreform von Union und SPD steht auf der Kippe. Die Grünen haben am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht angerufen, um die Abstimmung im Bundestag zu verhindern. Auch der Bundesrat könnte den Zeitplan noch durcheinanderbringen. Die Reform sieht umfangreiche Änderungen für Versicherte, Krankenhäuser und die Pharmaindustrie vor.
Widerstand gegen die Reform
Der grüne Abgeordnete und Mediziner Janosch Dahmen begründete seinen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht damit, dass die Koalitionsfraktionen fast 300 Seiten Änderungen erst in der Nacht zum Montag vorgelegt hätten. Für eine ordnungsgemäße Prüfung reiche die Zeit nicht aus. Das Gericht will bis Freitag entscheiden. Zudem tagt am Freitag der Bundesrat, der das Gesetz durch Anrufung des Vermittlungsausschusses verzögern könnte. Die Länder sind hellhörig, da sie für viele Krankenhäuser verantwortlich sind.
Ziele der Reform
Die Bundesregierung will die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen und einen Anstieg der Beiträge verhindern. Diskutiert werden Einsparungen bei Arztpraxen, Krankenhäusern, Krankenkassen, der Pharmaindustrie sowie bei Versicherten und Patienten.
Änderungen für Ehepartner
Künftig sollen gesetzlich versicherte Beschäftigte einen neuen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent für mitversicherte Ehepartner zahlen, die nicht selbst arbeiten. Bei einem Bruttogehalt von 4000 Euro monatlich wären das 100 Euro mehr. Beitragsfrei bleiben Mitversicherte, wenn sie Kinder unter zwölf Jahren haben. Ursprünglich war die Altersgrenze von sieben Jahren geplant – diese Änderung ist also ein Vorteil für Versicherte.
Teil-Arbeitsunfähigkeit ab 2028
Die Koalition hat sich darauf geeinigt, frühestens ab 2028 eine „Teil-Arbeitsunfähigkeit“ und ein „Teil-Krankengeld“ einzuführen. Ärzte könnten dann verordnen, dass ein paar Stunden Arbeit täglich zumutbar sind, Vollzeit aber nicht. Infrage kommen Diagnosen wie Depressionen, Angststörungen, Wirbelsäulenerkrankungen oder Krebs.
Hautkrebs-Prävention, Homöopathie und Cannabis
Anders als im Gesetzentwurf finanzieren die Kassen die Hautkrebs-Prävention vorerst weiter, erklärt Anja Schlicht vom Verbraucherportal Finanztip. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll jedoch prüfen, ob dies medizinisch sinnvoll ist. Homöopathische Heilverfahren und Cannabisblüten fallen aus der Finanzierung heraus.
Weniger Knie- und Hüftoperationen
Um Kosten zu sparen, soll die Zahl der Operationen mit künstlichen Kniegelenken und Hüften eingeschränkt werden. Patienten benötigen künftig eine zweite ärztliche Bestätigung, dass der Eingriff nötig ist. Ab 2028 soll dieses Verfahren jährlich für zwei weitere Diagnosen eingeführt werden.
Pharmaindustrie: Weniger Rabatte
Ursprünglich wollte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen flexiblen, höheren Rabatt auf patentgeschützte Medikamente einführen, falls deren Kosten stärker steigen als die Kasseneinnahmen. Diese „Dynamisierung“ entfällt. Stattdessen bleibt der Abschlag bei fix 15,5 Prozent. Das spart der Industrie jährlich mehrere hundert Millionen Euro. Einige Firmen hatten mit Investitionseinschränkungen in Deutschland gedroht.
Krankenhäuser: Pflegekosten voll finanziert
Die Kassen sollen bestimmte Pflegekosten der Krankenhäuser weiterhin komplett finanzieren. Das ist eine Verbesserung für Kliniken und Pflegepersonal. Dennoch warnt Janosch Dahmen, dass ab 2027 etwa 140.000 Stellen in Kliniken gefährdet seien.
Bundeszuschüsse und Zuckersteuer
Die Kassen erhalten etwas mehr Geld aus dem Bundeshaushalt als von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geplant. Die Kassen fordern jedoch, dass der Bund die Beiträge für Grundsicherungsempfänger übernimmt. Zur Finanzierung der Zusatzausgaben soll eine Zuckersteuer auf stark gesüßte Getränke eingeführt werden, die rund 500 Millionen Euro pro Jahr einbringen soll.



