Rentenkommission empfiehlt Rente mit 70 ab den 2090er-Jahren
Rente mit 70 ab 2090 empfohlen

Die Rentenkommission der Bundesregierung wird am Dienstag ein Reformpaket vorstellen, das unter anderem die schrittweise Einführung der Rente mit 70 ab den 2090er-Jahren vorsieht. Dies berichten die „Bild am Sonntag“ („BamS“) und das ZDF unter Berufung auf Informationen aus der Kommission. Demnach soll das Renteneintrittsalter ab 2032 an die erwartete Steigerung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, müsste von diesem Jahr an acht Monate länger gearbeitet werden. Prognosen zufolge würde dies in den 2090er-Jahren zur Rente mit 70 führen.

Schrittweise Anhebung des Rentenalters

Die Altersgrenze soll nur langsam verschoben werden: Ab 2042 steigt das Eintrittsalter alle zehn Jahre um ein halbes Jahr. Damit müssten erst Kinder, die jetzt in die Schule kommen, tatsächlich bis 70 Jahre arbeiten. Allerdings steht dies unter dem Vorbehalt der Entwicklung der Lebenserwartung. Qualitätssprünge in der Medizin durch KI könnten die Lebenserwartung stärker steigen lassen, während Kriege, Seuchen, Naturkatastrophen oder kulturelle Veränderungen sie sinken lassen könnten.

Abschaffung der Rente mit 63

Die Frühverrentung nach 45 Beitragsjahren und die Rente mit 63 sollen vollständig abgeschafft werden. Nur wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, soll leichter in Rente gehen können. Die Kommission empfiehlt außerdem die Abschaffung der von Rentenbeiträgen befreiten Minijobs. Künftig dürfen nur noch Schüler für bis zu 603 Euro Monatsverdienst jobben; alle anderen müssen eine Stelle mit Renteneinzahlung annehmen, um insbesondere die Altersarmut von Frauen zu bekämpfen.

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Höheres Rentenniveau durch Kapitalrente

Das künftige Rentenniveau soll durch die Einführung einer Kapitalrente nach schwedischem Vorbild auf 50 Prozent steigen. Ein Teil der Rentenbeiträge soll am Aktienmarkt angelegt werden. Zunächst fließen ein Prozent vom Bruttolohn (0,5 Prozent Arbeitnehmeranteil, 0,5 Prozent Arbeitgeberanteil) in diese Kapitalsäule, später steigt der Beitrag auf zwei Prozent (je ein Prozent Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Eine verpflichtende Betriebsrente kommt vorerst nicht, da sie laut Expertenmeinung bürokratischer wäre als die Kapitalrente innerhalb der Rentenversicherung.

Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors

Die Kommission schlägt zudem vor, den Nachhaltigkeitsfaktor wieder einzuführen. Dieser passt die jährliche Rentensteigerung an die Entwicklung der Beitragszahler an. Das dämpft künftige Beitragssteigerungen, führt aber auch zu geringeren jährlichen Rentensteigerungen. Das Modell sieht vor: Bei Rentenbeginn gilt weiterhin das Rentenniveau von 48 Prozent. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor sinkt das Niveau im Laufe der Rentenbezugsjahre, doch dieses Minus soll durch die neue Kapitalrente aufgefangen werden. Prognosen zufolge soll ab 2040 das Gesamtniveau aus Umlage- und Kapitalsäule auf 50 Prozent bis 2050 steigen, wovon die heutigen jüngeren und mittleren Arbeitnehmer profitieren.

Ausweitung der Beitragszahler

Künftig sollen auch Politiker in die Rentenkasse einzahlen müssen. Die Kommission will die Zahl der Versicherten vergrößern: Abgeordnete aus Bundestag und Landtagen, Selbstständige und Vorstandsvorsitzende von Aktiengesellschaften sollen in die Rentenkasse einzahlen. Beamte bleiben vorläufig außen vor.

Die 13-köpfige Kommission zur Alterssicherung hatte seit Januar über die Reform des deutschen Rentensystems beraten, dessen Finanzierbarkeit durch den demografischen Wandel vor großen Herausforderungen steht. Die Übergabe des Berichts an die Regierung erfolgt am Dienstagvormittag um 9.00 Uhr im Kanzleramt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) wollen danach vor die Presse treten. Die beiden Vorsitzenden der Kommission, Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda, werden in einer eigenen Pressekonferenz Details der Vorschläge erläutern.

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