Bundestag beschließt Reform: Das Ende des Bürgergelds und seine Folgen
Bundestag beschließt Reform: Ende des Bürgergelds

Bundestag beschließt umfassende Reform: Das Bürgergeld wird abgeschafft

Der Bundestag hat heute eine bedeutende Reform der Grundsicherung beschlossen, die das Ende des Namens "Bürgergeld" markiert. Als Teil ihrer Reformagenda setzt die schwarz-rote Koalition damit weitreichende Änderungen für rund 5,5 Millionen Menschen mit Mindestsicherung um. Die Regeln im Zweiten Sozialgesetzbuch werden an vielen Stellen verschärft, wobei die Arbeitsvermittlung künftig im Vordergrund steht.

Ziele der Reform: Konjunktur und Haushaltsnöte als Treiber

Die Regierung begründet die Reform mit der schwierigen Konjunkturlage und den Haushaltsnöten. In ihrem Gesetzentwurf betont sie "klare, durchsetzbare Regeln" und eine stärkere Mitwirkungsbereitschaft der erwerbsfähigen Menschen. Der Fokus liegt darauf, Betroffene schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder ihre Beschäftigung zu erhöhen. Vermittlung in Arbeit erhält generell Vorrang.

Sanktionen: Druck steigern und Missbrauch verhindern

Um Druck zu erhöhen und Ausnutzung zu verhindern, werden Sanktionen verschärft. Wer etwa Förderkurse ablehnt, muss mit einer sofortigen Kürzung der Grundsicherung um 30 Prozent für drei Monate rechnen. Bei versäumten Jobcenter-Terminen greift nach dem zweiten Mal eine einmonatige Kürzung, danach droht eine komplette Streichung. Die Koalition will damit das verfassungsrechtlich Erlaubte ausschöpfen, obwohl Sanktionen derzeit nur einen Bruchteil der Leistungsberechtigten betreffen – im Schnitt weniger als 30.000 Menschen pro Monat.

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Ablauf der Sanktionen: Klarheit und Härtefallregelungen

Nach intensiven Verhandlungen im Koalitionsausschuss wurde der Ablauf der Sanktionen präzisiert. Jobcenter müssen Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben, diese muss aber nicht zwingend stattgefunden haben, um Leistungsentzug zu verhindern. Menschen mit besonderen Härten, wie psychisch Erkrankte, sollen vor Sanktionen geschützt sein. In Ausschussberatungen wurden Details angepasst, etwa bei Meldeversäumnissen: Liegen Anhaltspunkte für psychische Erkrankungen vor, können Jobcenter ärztliche Untersuchungen anordnen.

Politische Perspektiven: Union und SPD im Spannungsfeld

Aus Sicht der Union ist die Reform die Umsetzung eines "zentralen Wahlversprechens", wie die CSU-Abgeordnete Silke Launert betont. Der CDU-Arbeitsmarktexperte Marc Biadacz sieht die Förderung von Verantwortung und Engagement als spürbarste Änderung. Er spricht von einem "neuen Kapitel" zur Integration in den Arbeitsmarkt, mit mehr Verbindlichkeit und konsequenten Sanktionen bei Pflichtverletzungen.

In der SPD gab es hingegen Riesenprobleme mit den Kompromissen, insbesondere bei möglichen Komplettsanktionen, die soziale Härten befürchten lassen. Trotz Kritik und einem laufenden Mitgliederbegehren mit spärlichem Zulauf gab es in der Fraktion nur eine Gegenstimme bei einer Probeabstimmung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas verteidigt das Vorhaben als "gute Reform", die Menschen hilft und mehr Mitwirkung erwartet.

Hintergrund: Warum wird das Bürgergeld schon wieder reformiert?

Das Bürgergeld wurde am 1. Januar 2023 von der damaligen Ampelregierung eingeführt, um ein "neues System weg von Hartz IV" zu schaffen. Kritik aus der Union führte jedoch bald zu Debatten über Gerechtigkeit gegenüber arbeitenden Menschen. CDU-Chef Friedrich Merz hatte im Wahlkampf angekündigt, das System "vom Kopf auf die Füße zu stellen" und zweistellige Milliardenbeträge einzusparen. Nach Verhandlungen mit der SPD wurden diese Einsparziele jedoch nicht mehr genannt; der Gesetzentwurf spricht nun von maximal zweistelligen Millionensummen pro Jahr.

Die Reform markiert somit einen Wendepunkt in der Sozialpolitik, mit dem Ziel, die Grundsicherung effizienter zu gestalten und den Arbeitsmarkt stärker zu fördern.

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