Sachsens Kultusminister Clemens nach Raserfahrt verurteilt
Sachsens Kultusminister Clemens wegen Raserei verurteilt

Das Amtsgericht Weißwasser hat den sächsischen Kultusminister Conrad Clemens (CDU) wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und Kennzeichenmissbrauchs schuldig gesprochen. Der Politiker erhielt eine Verwarnung, gilt damit nicht als vorbestraft, muss aber 8500 Euro an die Opferschutzorganisation Weißer Ring zahlen und die Verfahrenskosten tragen. Zudem ordnete der Richter eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 400 Euro (insgesamt 24.000 Euro) auf Bewährung für zwei Jahre an. Clemens muss binnen eines Jahres an einem mindestens 20-stündigen Verkehrsunterricht teilnehmen.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragten Freispruch

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten unisono Freispruch beantragt – ein seltener Vorgang. Beide Seiten kündigten an, das Urteil anzufechten. Clemens hatte den Tempoverstoß eingeräumt und bedauert, bestritt jedoch die anderen Vorwürfe. „Für mein Verhalten habe ich die Verantwortung übernommen. Ich habe von Anfang an meinen Respekt vor dem Gericht und unserem Rechtsstaat betont“, sagte er nach der Verhandlung. „Dazu gehört auch die Überprüfung des Urteils. Deshalb werde ich Berufung einlegen.“

Vorfall im September 2023

Clemens war im September 2023 in einer Tempo-30-Zone an einem Altenheim in Krauschwitz (Landkreis Görlitz) mit 81 km/h geblitzt worden. Zu dieser Zeit war er noch Leiter der sächsischen Landesvertretung in Berlin. Gegen einen Bußgeldbescheid von 560 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot hatte er zunächst Einspruch eingelegt.

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Das Amtsgericht Weißwasser leitete das ursprüngliche Bußgeldverfahren in eine Strafsache über, nachdem es erfuhr, dass Clemens wiederholt als Temposünder aufgefallen war. Der Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs bezog sich auf ein sogenanntes Tarnkennzeichen an seinem Fahrzeug, das genutzt wird, um Vandalismus etwa an Fahrzeugen der Staatskanzlei zu vermeiden.

Richter räumt umstrittenes Vorgehen ein

Der Richter räumte ein, dass die Überleitung des Falles in ein Strafverfahren unter Juristen umstritten ist. Bei den Clemens vorgeworfenen Straftaten handele es sich um geringfügige Tatbestände. Bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen denke jeder an ein Rennen mit mehreren Personen. Clemens sei zwar allein gewesen, habe aber durch eine hohe Geschwindigkeit die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten.

Die Staatsanwältin rügte in ihrem Plädoyer das Gericht in ungewöhnlich scharfer Form. Der ganze Sachverhalt habe schon vor Beginn der Beweisaufnahme festgestanden. Das Verfahren sei als Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vor Gericht gelandet. Es fehle an sämtlichen Tatsachenfeststellungen für eine Verurteilung. Clemens‘ Anwalt griff diese Vorlage auf: Es komme nicht oft vor, dass ein Verteidiger dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft kaum noch etwas hinzuzufügen habe. Er kritisierte auch das Vorgehen des Richters. Eine solche Verfahrensweise und ein solches Auftreten seien „rechtswidrig und eines Rechtsstaats unwürdig“.

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