Schlagersänger Heino hat rechtliche Schritte gegen die AfD eingeleitet und fordert mindestens 30.000 Euro Schadensersatz. Grund ist ein Social-Media-Beitrag des AfD-Politikers Felix Teichner, der vor der Landratswahl in der Uckermark im April mit Heinos Namen Wahlwerbung betrieb. Der 87-jährige Volksmusiker reichte nach Angaben seines Managers Helmut Werner eine Klage wegen immateriellen Schadens beim Landesgericht Innsbruck ein.
Persönlichkeitsrechte verletzt
Die AfD Uckermark habe mit dem Posting sowohl Persönlichkeitsrechte als auch Markenrechte Heinos verletzt, erklärte Werner gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Der Sänger wehre sich grundsätzlich gegen die Vereinnahmung seiner Person für politische Zwecke. Die unerlaubte Wahlwerbung in Brandenburg sei ein Nährboden dafür, Heino in die rechte politische Ecke zu stellen, wo er nicht hingehöre. Bereits im April hatte Heino juristische Schritte angekündigt, damals war noch von einer Schmerzensgeldforderung in Höhe von 250.000 Euro die Rede.
AfD-Politiker postete „Heino würde Felix wählen“
Felix Teichner, AfD-Kandidat für die Landratswahl in der Uckermark, hatte im April auf sozialen Medien geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Dazu sagte Manager Werner jetzt: „Das hätte er nicht getan.“ Die Klage sei ein „ganz klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern“. Es werde zudem geprüft, ob auch gegen Teichner persönlich juristisch vorgegangen werde.
Heinos politische Haltung
Heino, der mit patriotischen Volksliedern bekannt wurde, habe sich in jüngerer Zeit nur einmal öffentlich politisch geäußert, so Werner. Bei der vergangenen Bundestagswahl positionierte er sich als CDU-Wähler und Unterstützer von Friedrich Merz. In der Vergangenheit sorgten jedoch einige seiner Lieder für Kritik, da sie auch in einem Gesangsbuch der SS zu finden waren. 2013 sagte er der „Bild“-Zeitung: „Ich bin nicht schwarzbraun, ihr Haselnüsse!“ – eine Anspielung auf die Zeile „Schwarzbraun ist die Haselnuss“ aus einem umstrittenen Lied.
AfD gibt Unterlassungserklärung ab
Die AfD Uckermark hat laut Gerichtsangaben bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich damit verpflichtet, solche Werbung künftig zu unterlassen. Der Rechtsstreit um die Schadensersatzforderung von mindestens 30.000 Euro ist damit jedoch noch nicht beendet.



