Block-Prozess offenbart brisante Aussagen und Ermittlungspannen
Am 39. Verhandlungstag im spektakulären Entführungsprozess gegen Steakhaus-Erbin Christina Block (52) und ihre Mitangeklagten vor dem Hamburger Landgericht sorgte die Aussage eines ehemaligen Chef-Ermittlers für erhebliche Irritationen. Der 43-jährige Kriminalbeamte Matthias H., der die Ermittlungen im Fall der entführten Block-Kinder Klara und Theodor leitete, zeigte sich bei seiner Zeugenvernehmung am Dienstag mit auffälligen Erinnerungslücken.
Ermittler kann sich an entscheidende Details nicht erinnern
Der erfahrene Kripo-Beamte wurde zu zentralen Ermittlungsabläufen befragt, insbesondere zum 3. Januar 2024, als er mit Kollegen das Haus von Christina Block aufsuchte. An diesem Tag sollten die Polizisten überprüfen, ob sich die an Silvester in Dänemark entführten Kinder dort aufhielten. Auf konkrete Nachfragen zu den damaligen Geschehnissen blieb H. jedoch auffallend schmallippig oder gab an, sich schlichtweg nicht mehr erinnern zu können.
Laut seiner Aussage gewährte Christina Block den Ermittlern nur unter der Bedingung Zugang zum Haus, dass diese zunächst nicht mit den Kindern sprechen durften. Die Kinder Klara und Theodor seien zwar "äußerlich unversehrt" gewesen und hätten "unter dem Eindruck der Geschehnisse" gestanden, doch "in sie hereinsehen konnten wir aber nicht", so der Zeuge.
Verteidigung attackiert Ermittlungsarbeit scharf
Für die Verteidiger der Angeklagten boten die Erinnerungslücken des Ermittlers reichlich Angriffsfläche. Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott, der Christina Block verteidigt, griff den Zeugen verbal scharf an und stellte die gesamte Ermittlungsarbeit infrage. "Es wäre doch interessant zu wissen, was da passiert ist", so Bott, der deutlich machte, dass aus seiner Sicht entscheidende Zusammenhänge nie sauber aufgeklärt worden seien.
Noch deutlicher wurde Rechtsanwalt Dr. Marko Voss, der den mitangeklagten Familienanwalt Dr. Andreas Costard verteidigt. Er bezeichnete den Polizisten H. als "den Zeugen, der mit Abstand am meisten gemauert hat" und nannte die Ermittlungen "tendenziös und dilettantisch".
Brisanter Polizeivermerk und verspätete Dokumentation
Ein besonders bizarrer Höhepunkt der Zeugenvernehmung betraf einen Polizeivermerk von Matthias H., in dem es darum ging, dass von Block beauftragte Sicherheitsleute am 3. Januar 2024 Waffen trugen. Warum dieses Dokument erst eineinhalb Jahre nach dem Einsatz im Block-Haus auf Wunsch der Staatsanwaltschaft angefertigt wurde, konnte der erfahrene Kripo-Ermittler nicht erklären.
Noch brisanter ist ein anderer Polizeivermerk, der der BILD vorliegt. Darin wird eine Aussage von Christina Block dokumentiert, die sie gegenüber den Ermittlern H. und seiner Kollegin Merle B. gemacht haben soll. Auf die Vorwürfe der Entführung und das ihr zuvor erteilte Sorgerecht angesprochen, habe Block geantwortet: "Ich mache eine Rückführung, er macht eine Entführung." Mit "er" meinte sie offenbar ihren Ex-Mann Stephan Hensel (52).
Blocks eigene Darstellung der Ereignisse
In einer früheren Verhandlung hatte Christina Block diese Aussage jedoch anders dargestellt. Sie erklärte, gegenüber der Polizeibeamtin B. gesagt zu haben: "Nur Stephan hat die Kinder entführt. Ich hätte die Kinder aus Süddeutschland zurückgeführt." Block betonte, dass ihr diese Aussage später als eine Art Geständnis ausgelegt worden sei, obwohl es "tatsächlich nichts zu gestehen" gegeben habe. Sie bestritt erneut, etwas mit der Entführung der Kinder aus Dänemark zu tun zu haben.
Rechtsanwalt Bott wertete die Aussage des ehemaligen Ermittlungsleiters überraschend als Bestätigung dafür, dass es "diese strafrechtlichen Vorwürfe", die vor dem Landgericht verhandelt werden, "nicht gibt". Eine Einschätzung, die nicht nur bei der Vorsitzenden Richterin für Stirnrunzeln sorgte.
Der Prozess gegen Christina Block, ihren Partner Gerhard Delling und weitere Angeklagte wegen der Entführung der Block-Kinder Klara und Theodor geht in die nächste Runde. Die zahlreichen Erinnerungslücken des ehemaligen Chef-Ermittlers und die scharfe Kritik der Verteidigung an der Ermittlungsarbeit werfen weitere Fragen auf, die das Hamburger Landgericht noch zu klären hat.



