Bundeswehr darf Reservisten wegen IB-Vergangenheit ablehnen: Gericht bestätigt Entscheidung
Bundeswehr darf Reservisten wegen IB-Vergangenheit ablehnen

Bundeswehr darf Reservisten wegen IB-Vergangenheit ablehnen: Gericht bestätigt Entscheidung

Ein Anwalt aus Berlin wollte unbedingt bei der Bundeswehr für den Dienst in der Reserve ausgebildet werden – doch das Militär hat seine Bewerbung bis ins Rentenalter zurückgestellt. Grund dafür sind Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes, die auf seine früheren Kontakte zur rechtsextremen Identitären Bewegung zurückgehen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied nun, dass diese Entscheidung rechtmäßig war, und wies die Klage des Anwalts ab.

Vergangenheit bei der Identitären Bewegung als Ausschlussgrund

Die Bundeswehr hatte dem Kläger vorgehalten, im Juni 2017 an einer Demonstration der rechtsextremistischen Identitären Bewegung teilgenommen zu haben. Damit habe er deutlich gemacht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht rückhaltlos zu unterstützen. Dies berge eine ernsthafte Gefahr für das Ansehen der Bundeswehr, so die Argumentation der Streitkräfte.

Der Anwalt sagte dagegen aus, er habe sich schon im Herbst 2017 vollständig von der Identitären Bewegung distanziert, alle Kontakte abgebrochen und unterstütze seither „vorbehaltlos“ die demokratische Ordnung in Deutschland. Er beschrieb sich selbst als „weltoffen“, betonte jedoch eine konservative politische Grundhaltung. Bei Themen wie der Begrenzung der Migration sehe er sich politisch auf einer Linie mit CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz.

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Gericht hält Distanzierung für unglaubwürdig

Das Gericht folgte in seiner Entscheidung jedoch der Argumentation der Bundeswehr. Die behauptete Distanzierung von der Identitären Bewegung sei nur vorgeschoben und nicht glaubwürdig, hieß es in der Pressemitteilung. Die Richter betonten, dass der Kläger die Zweifel an seiner Verfassungstreue nicht ausräumen konnte.

Indem der Anwalt an Veranstaltungen der Identitären Bewegung teilgenommen und darüber sogar in sozialen Medien berichtet habe, habe er sich öffentlich mit ihren Zielen solidarisiert. Das Gericht urteilte, es sei unglaubwürdig, dass er damals im Unklaren über die wahren Ziele der Bewegung gewesen sei. Diese umfassen unter anderem verfassungsfeindliche Bestrebungen wie eine Abschaffung des Parteiensystems.

Besuche bei Stammtischrunden der IB

Der Kläger, der seit 15 Jahren als selbstständiger Anwalt tätig ist, räumte ein, von Sommer bis Herbst 2017 etwa zehn Stammtischrunden der Identitären Bewegung in verschiedenen Gaststätten besucht zu haben. Er betonte jedoch, von den verfassungsfeindlichen Zielen sei dort nie die Rede gewesen. Stattdessen habe es vor allem um den Zuzug Hunderttausender Migranten seit 2015 sowie um privaten Austausch gegangen.

Das Gericht wies diese Darstellung zurück und entschied, dass durch eine Heranziehung des Klägers zum Dienst in der Bundeswehr deren Ansehen „ernstlich gefährdet“ würde. Die Öffentlichkeit habe die berechtigte Erwartung, dass die Integrität der Streitkräfte als Bestandteil der freiheitlichen Verfassungsordnung außer Zweifel stehe.

Möglicher Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin kann der Kläger noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Dies wäre der nächste Schritt im Rechtsstreit, falls der Anwalt seine Bemühungen, Reservist bei der Bundeswehr zu werden, fortsetzen möchte.

Der Fall unterstreicht die strengen Maßstäbe, die die Bundeswehr bei der Überprüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für den Reservistendienst anlegt. Insbesondere Kontakte zu rechtsextremen Organisationen wie der Identitären Bewegung können hier zu einem Ausschluss führen, selbst wenn die betroffene Person eine spätere Distanzierung behauptet.

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