Bundeswehr lehnt Reservisten-Ausbildung ab: Gericht bestätigt Zweifel an Verfassungstreue
Bundeswehr lehnt Reservisten-Ausbildung ab: Gericht bestätigt

Bundeswehr lehnt Reservisten-Ausbildung ab: Gericht bestätigt Zweifel an Verfassungstreue

Ein Anwalt aus Berlin hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Niederlage erlitten, nachdem er gegen die Ablehnung seiner Bewerbung für eine Ausbildung zum Reservisten bei der Bundeswehr geklagt hatte. Die Bundeswehr hatte seine Bewerbung aufgrund von Zweifeln an seiner Verfassungstreue bis ins Rentenalter zurückgestellt, was das Gericht nun als rechtmäßig bestätigte.

Hintergrund: Teilnahme an Demonstration der Identitären Bewegung

Die Bundeswehr hatte dem Kläger vorgehalten, im Juni 2017 an einer Demonstration der rechtsextremistischen Identitären Bewegung (IB) teilgenommen zu haben. Dies, so die Argumentation, zeige, dass er die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht rückhaltlos unterstütze und stelle eine Gefahr für das Ansehen der Bundeswehr dar. Der Anwalt bestritt dies und erklärte, er habe sich bereits im Herbst 2017 vollständig von der IB distanziert, alle Kontakte abgebrochen und unterstütze seither „vorbehaltlos“ die demokratische Ordnung in Deutschland.

Gericht hält Distanzierung für unglaubwürdig

Das Verwaltungsgericht Berlin teilte die Bedenken der Bundeswehr. In seiner Pressemitteilung hieß es, der Kläger habe die Zweifel an seiner Verfassungstreue nicht ausräumen können. Indem er an Veranstaltungen der Identitären Bewegung teilgenommen und darüber in sozialen Medien berichtet habe, habe er sich öffentlich mit deren Zielen solidarisiert. Das Gericht urteilte, es sei unglaubwürdig, dass der Kläger damals im Unklaren über die wahren Ziele der Bewegung gewesen sei, die unter anderem auf eine Abschaffung des Parteiensystems abzielen.

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Besuche bei Stammtischrunden und politische Haltung

Der Anwalt, der seit 15 Jahren selbstständig tätig ist, gab an, von Sommer bis Herbst 2017 etwa zehn Stammtischrunden der IB in verschiedenen Gaststätten besucht zu haben. Er betonte, dort seien nie verfassungsfeindliche Ziele diskutiert worden, sondern es sei vor allem um den Zuzug Hunderttausender Migranten seit 2015 und privaten Austausch gegangen. Zudem beschrieb er sich als „weltoffen“ mit einer konservativen politischen Grundhaltung und sah sich in Fragen der Migrationsbegrenzung auf einer Linie mit CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz.

Entscheidung zum Schutz des Ansehens der Bundeswehr

Das Gericht entschied, dass eine Heranziehung des Klägers zum Dienst in der Bundeswehr deren Ansehen „ernstlich gefährden“ würde. Die Öffentlichkeit habe die berechtigte Erwartung, dass die Integrität der Streitkräfte als Bestandteil der freiheitlichen Verfassungsordnung außer Zweifel stehe. Der Prozessvertreter der Bundeswehr argumentierte, die behauptete Distanzierung des Klägers sei nur vorgeschoben und nicht glaubwürdig, was das Gericht in seinem Urteil unterstützte.

Gegen das Urteil kann der Kläger eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, um eine weitere Überprüfung zu erreichen. Dieser Fall unterstreicht die strengen Maßstäbe, die die Bundeswehr bei der Auswahl von Reservisten anlegt, um ihre Verfassungstreue und das öffentliche Vertrauen zu wahren.

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