CDU-Abgeordneter Gürth im Volksverhetzungsprozess freigesprochen: Streit um X-Post
Gürth im Volksverhetzungsprozess freigesprochen

CDU-Politiker Gürth im Volksverhetzungsprozess freigesprochen

Der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth ist vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Das Amtsgericht Aschersleben sprach den Politiker nach einer erneuten Hauptverhandlung von allen Anschuldigungen frei. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine viermonatige Bewährungsstrafe für Gürth gefordert, doch das Gericht folgte dieser Forderung nicht.

Der umstrittene Post auf X und die Anklage

Im Zentrum des Verfahrens stand ein Post des Politikers auf der Plattform X vom Juni 2024. Nach einem Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM hatte Gürth geschrieben: „Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland“. Der Beitrag wurde später von der Plattform gesperrt.

Staatsanwalt Benedikt Bernzen argumentierte in seinem Plädoyer, Gürth habe mit dieser Äußerung die Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Afghanen angegriffen. „Da wird nicht differenziert“, sagte Bernzen vor Gericht. Der Politiker habe das Klima gegen Migranten angeheizt und sei lediglich auf politische Effekthascherei aus gewesen.

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Gerichtliche Debatte und Urteilsbegründung

In der Verhandlung wurde intensiv darüber diskutiert, wer genau mit dem Begriff „Pack“ gemeint war und wie diese Formulierung auszulegen sei. Richter Christian Häntschel betonte in seiner Urteilsbegründung, die Äußerung beziehe sich auf straffällige Afghanen. Er sehe keine Anstiftung zum Hass und verwies auf den Kontext der damaligen öffentlichen Debatte über Abschiebungen ausländischer Straftäter.

Gürth selbst erklärte vor Gericht, ihm sei es um eine Äußerung zu Straftätern gegangen, nicht um die pauschale Abwertung einer Volksgruppe. „Das war ein emotionaler Ausdruck“, sagte der Abgeordnete. Seine Formulierung sei nicht klug, aber auch nicht berechnend gewesen. Der Verteidiger Philipp Gehrmann bezeichnete den Post als „spontane Momententscheidung“, die zwar zugespitzt, aber von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Langer Rechtsweg mit Aufhebung des ersten Urteils

Der Fall hatte einen komplexen Verfahrensverlauf: Das Amtsgericht Aschersleben hatte zunächst auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen Gürth verhängt, der eine Zahlung von 18.000 Euro vorsah. Da Gürth diesen nicht akzeptierte, kam es zur ersten Hauptverhandlung, in der er vor einem Jahr freigesprochen wurde.

Das Oberlandesgericht Naumburg hob dieses Urteil jedoch später auf und bemängelte Lücken bei den getroffenen Feststellungen. Daraufhin wurde das Verfahren vor einer anderen Abteilung des Amtsgerichts neu aufgerollt, was zur aktuellen Freisprechung führte. Die erneute Verhandlung vertiefte die rechtliche Prüfung der Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung.

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