Juristische Einordnung schwerer Vorwürfe: Was bedeutet „virtuelle Vergewaltigung“?
Die Anschuldigungen der Schauspielerin Collien Fernandes (44) gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen (50) werfen grundlegende Fragen zum deutschen Strafrecht auf. Fernandes wirft Ulmen vor, sie über Jahre hinweg „digital vergewaltigt“ zu haben. Konkret geht es um angeblich von ihm erstellte Fake-Profile in ihrem Namen, gefälschte pornografische Aufnahmen sowie Vorwürfe körperlicher und psychischer Gewalt. Der Fall wurde zuerst vom „Spiegel“ berichtet und hat nun eine Anzeige in Spanien zur Folge, wo das Verfahren vor Gericht landen wird.
Rechtliche Bewertung durch einen Experten
Für eine fachliche Einschätzung ordnet der Hamburger Strafverteidiger Dr. Nils Winkler, der sich auf Sexualstrafrecht spezialisiert hat, die Vorwürfe ein. Er betont, dass nicht alle öffentlich diskutierten Anschuldigungen strafrechtlich genau einzuordnen sind. „Fernandes erhebt den Vorwurf einer ‚virtuellen Vergewaltigung‘, die es so im deutschen Strafrecht nicht gibt“, erklärt Winkler. Das bedeutet, dass für diesen spezifischen Vorwurf in Deutschland keine Strafe drohen würde. In Spanien könnte die rechtliche Lage jedoch anders aussehen.
Schwerwiegende Vorwürfe und mögliche Strafen
Zu den gravierendsten Anschuldigungen zählen aus Sicht des Strafverteidigers die vorgeworfenen tätlichen Angriffe. „Schon bei einer einfachen Körperverletzung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren“, sagt Winkler. Deutlich niedriger sei die Straferwartung bei Delikten wie Beleidigung oder der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Allerdings sieht Winkler bei den Vorwürfen körperlicher Gewalt erhebliche Schwierigkeiten in der Beweisführung. „In vielen Fällen steht Aussage gegen Aussage – insbesondere dann, wenn es keine Zeugen gibt“, so der Jurist.
Herausforderungen in der Ermittlungsarbeit
Entscheidend für den Fall könnten mögliche Dokumentationen sein, wie Fotos von Verletzungen oder ärztliche Atteste. Ohne solche Belege werde die Beweisführung deutlich schwieriger. Bislang ist unklar, worum es sich bei der laut „Spiegel“ angezeigten „wiederholten Körperverletzung im familiären Näheverhältnis“ genau handeln soll. Winkler erläutert den Ablauf solcher Ermittlungen: „Das dürften umfangreiche Ermittlungen werden, in denen es dazu kommen kann, dass Datenträger wie Smartphones, Computer oder Festplatten beschlagnahmt werden.“ Die Auswertung dieser Datenträger durch die Ermittlungsbehörden könne lange dauern.
Die Rolle von Geständnissen und Beweisen
Nach deutschem Recht müsse niemand an seiner eigenen Überführung mitwirken, sodass Christian Ulmen beispielsweise Zugangsdaten zu seinem Smartphone nicht herausgeben müsse. Besonders spannend wird laut Winkler sein, ob das angebliche Geständnis von Ulmen tatsächlich existiert und ob er dies gegenüber den Ermittlungsbehörden oder vor Gericht wiederholen wird. „Grundsätzlich haben Geständnisse strafmildernde Wirkung“, erklärt der Jurist. Dies sei insbesondere bei Sexualstraftaten oder häuslicher Gewalt relevant, da dem Opfer dadurch eine umfangreiche und konfrontative Aussage erspart bleiben könnte.
Strafschärfende Faktoren im Fokus
Laut Winkler sei die „lange Dauer von rund zehn Jahren sowie die hohe Anzahl an Aufnahmen“ in diesem Fall auffällig. Beides spräche für eine „erhöhte kriminelle Energie und würde strafschärfend berücksichtigt“ – insbesondere bei einem systematischen Vorgehen über Jahre hinweg. Diese Aspekte könnten die rechtliche Bewertung des Falls erheblich beeinflussen und zu strengeren Strafmaßnahmen führen, falls die Vorwürfe sich bewahrheiten.



