Landgericht Verden spricht Mutter nach tragischem Fund im Gefrierfach frei
Das Landgericht Verden hat eine 33-jährige Frau, die wegen Totschlags durch Unterlassen an ihrem zu früh geborenen Baby angeklagt war, in einem aufsehenerregenden Prozess freigesprochen. Die Entscheidung fiel nach intensiver Beweisaufnahme und unter Berücksichtigung medizinischer Gutachten.
Tragischer Fund in der Wohnung in Achim
Die drogenabhängige Deutsche hatte in ihrer Wohnung in Achim eine Frühgeburt erlitten. In der Folge benachrichtigte sie keinen Rettungswagen, und das Kind verstarb kurze Zeit später. In einem schockierenden Schritt legte die Frau den Körper des Mädchens in einen Pizzakarton und verstaute diesen im Gefrierfach ihres Kühlschranks.
Monate später entdeckten Angehörige den Leichnam des Frühchens bei einem Besuch. Das Baby wog lediglich 940 Gramm, was die Tragik des Falls unterstreicht.
Medizinische Gutachten als entscheidender Faktor
Das Gericht hatte drei unabhängige medizinische Sachverständige beauftragt, zu prüfen, ob das Kind lebensfähig gewesen wäre. Laut dem Gerichtssprecher kam die Kammer zu dem Schluss, dass das Frühchen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht überlebt hätte, selbst wenn sofort medizinische Hilfe geleistet worden wäre.
Diese Einschätzung basierte auf dem geringen Geburtsgewicht und den Umständen der Frühgeburt. Die Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagten vorgeworfen, durch das Unterlassen der Rettungsmaßnahmen zum Tod des Kindes beigetragen zu haben.
Freispruchanträge von beiden Seiten
Interessanterweise beantragten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung am Mittwoch einen Freispruch. Dies geschah in Anbetracht der medizinischen Erkenntnisse, die eine Überlebenschance des Babys als äußerst gering einstuften.
Die Angeklagte, die laut Angaben seit ihrem elften Lebensjahr kokainabhängig ist, hatte die Schwangerschaft verdrängt. Dies trug zu der komplexen psychologischen und sozialen Dimension des Falls bei, die das Gericht in seine Entscheidung einfließen ließ.
Der Freispruch markiert das Ende eines emotional aufgeladenen Verfahrens, das Fragen zur Schuldfähigkeit, medizinischen Ethik und sozialen Verantwortung aufwarf. Das Landgericht Verden betonte in seiner Urteilsbegründung, dass die Beweislage keine Verurteilung rechtfertige, da ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Unterlassen der Mutter und dem Tod des Kindes nicht nachgewiesen werden konnte.



