Prozessauftakt in Verden: Totes Frühchen im Pizzakarton beschäftigt Landgericht
Vor dem Landgericht Verden hat ein außergewöhnlicher Strafprozess begonnen, der eine tragische Geschichte aufwirft. Eine 33-jährige Deutsche muss sich wegen des Vorwurfs des Totschlags durch Unterlassen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, ihr zu früh geborenes Baby unversorgt gelassen und nach dessen Tod den Leichnam in einem Pizzakarton im Gefrierfach ihres Kühlschranks gelagert zu haben.
Die tragischen Umstände der Geburt
Laut Anklage brachte die Angeklagte das Frühchen in ihrer Wohnung in Achim zur Welt. Das Mädchen wog nur 940 Gramm und wurde in der 27. oder 28. Schwangerschaftswoche geboren. Staatsanwalt Alexander Bleckat erklärte, das Neugeborene habe nach der Geburt noch etwa 30 Minuten gelebt. Trotz des Wissens, dass das Kind ohne medizinische Hilfe sterben würde, habe die Mutter keine Rettungskräfte alarmiert.
Drei medizinische Sachverständige wurden vom Gericht beauftragt, eine zentrale Frage zu klären: Ob das Frühchen überhaupt lebensfähig gewesen wäre. Ihre Gutachten sollen am nächsten Verhandlungstag präsentiert werden und könnten entscheidend für das Urteil sein.
Hintergrund: Eine von Drogen geprägte Biografie
Die Staatsanwaltschaft schildert eine komplexe Lebensgeschichte der Angeklagten. Seit ihrem elften Lebensjahr sei sie kokainabhängig und habe ihre Sucht durch Prostitution finanziert. Bereits 2011 habe sie ein Kind zur Welt gebracht, das jedoch nicht bei ihr lebe. Im April 2024 sei sie erneut schwanger geworden, wobei der Vater unklar bleibe.
Die Schwangerschaft habe die Frau laut Aussagen verdrängt. Als sie Wehen und starke Bauchschmerzen bekam, vermutete sie als Ursache Verstopfung. Nach dem Tod des Frühchens legte sie den Leichnam gezielt in einen Salami-Pizzakarton, „da ihr damandiger Freund kein Schweinefleisch ist“, so Bleckat.
Verteidigung spricht von menschlicher Tragödie
Die Verteidigerin Daniela Post bezeichnete den Fall am Rande der Verhandlung als „menschliche Tragödie“. Ihrer Mandantin gehe es sehr schlecht, und sie sei nach der Geburt überhaupt nicht in der Lage gewesen, Hilfe zu holen. Die Angeklagte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da die Kammer den Haftbefehl aufgehoben hat. Die Vorsitzende Richterin begründete dies damit, dass kein Hinweis auf eine vorsätzliche Tat vorliege.
Der Prozess, der die Grenzen von Schuld und menschlichem Versagen auslotet, wird am 10. März fortgesetzt. Die Kammer muss nun nicht nur über rechtliche Fragen, sondern auch über die tiefgreifenden menschlichen Aspekte dieses Falls entscheiden.



