RAF-Prozess: Klettes Verteidigung erhebt schwere Vorwürfe gegen Gericht
Im Prozess um die mutmaßlichen Raubüberfälle der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen das gesamte Gericht gestellt. Die Anwälte werfen den Richtern vor, berechtigte Zweifel an DNA-Gutachten zu ignorieren und damit ihre Unbefangenheit zu gefährden.
Zweifel an DNA-Analysen als Kern des Konflikts
Daniela Klette soll gemeinsam mit den ehemaligen RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub mehrere Geldtransporter und Supermärkte überfallen haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Seit knapp einem Jahr läuft der Prozess wegen schweren Raubes vor dem Landgericht Verden.
Ein zentraler Beweispunkt sind DNA-Mischspuren, die Ermittler in Fluchtautos sichergestellt haben. Laut einer gerichtlichen Expertin sollen sich darunter auch Spuren von Daniela Klette befinden. Doch genau diese Gutachten werden von der Verteidigung massiv in Frage gestellt.
Die Anwälte werfen der Gutachterin mehrere Verstöße vor:
- Sie habe verbotenerweise wie eine Polizistin ermittelt
- Sie sei voreingenommen gewesen, weil sie die Namen der Betroffenen kannte
- Die DNA-Spuren seien nicht anonymisiert analysiert worden, wie es üblich wäre
Gericht lehnte früheren Antrag ab
Die Verteidigung ließ daraufhin ein Gegengutachten erstellen und stellte zunächst einen Befangenheitsantrag gegen die Spezialistin. Das Gericht wies diesen Antrag jedoch zurück und erklärte, die Argumentation der Verteidigung überzeuge nicht. Die Expertin arbeite außerordentlich gewissenhaft, so die Richter.
Nun geht die Verteidigung einen Schritt weiter: Der neue Befangenheitsantrag richtet sich gegen alle drei Berufsrichter und die beiden Schöffen des Verfahrens. Eine andere Kammer des Landgerichts Verden muss über diesen Antrag entscheiden.
Prozess könnte überraschend schnell enden
Ein Gerichtssprecher äußerte die Einschätzung, dass die Entscheidung über den Befangenheitsantrag bereits Ende dieser Woche getroffen werden könnte. Sollte die andere Kammer den Antrag ablehnen, könnte dies den Prozessverlauf deutlich beschleunigen.
„Der Prozess müsse sich deshalb nicht länger hinziehen“, erklärte der Gerichtssprecher. Tatsächlich könnten bereits in der nächsten Woche die Plädoyers beginnen, obwohl ursprünglich Verhandlungstermine bis Ende September geplant waren.
Diese mögliche Beschleunigung stellt eine überraschende Wendung in dem seit fast einem Jahr laufenden Verfahren dar. Die Verteidigung bleibt jedoch bei ihrer Position: Sie bezweifelt weiterhin, dass das Gericht unbefangen über die DNA-Beweise urteilen kann, die ihrer Mandantin zur Last gelegt werden.



