Die roten Roben der Bundesgerichte: Eine seltene Amtstracht in der Krise
Rote Bundesrichterroben: Seltene Amtstracht in der Krise

Die roten Roben der Bundesgerichte – ein knappes Gut?

Wenn an den obersten Gerichtshöfen Deutschlands Urteile verkündet werden, geschieht dies seit vielen Jahrzehnten in einer besonderen Amtstracht: der dunkelroten Richterrobe. Diese Tradition wird jedoch zunehmend zur Herausforderung, denn immer weniger Schneider und Manufakturen fertigen noch die charakteristischen Roben an. Auch für neu ernannte Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird es immer schwieriger, die traditionsreiche Amtstracht im korrekten Karmesinrot zu erhalten.

Die Suche nach dem perfekten Rot-Ton

„Wie neu ernannte Kolleginnen und Kollegen berichtet haben, ist es in letzter Zeit zu einer kleinen Herausforderung geworden, dasselbe Karmesinrot zu finden wie bei den Roben der dienstälteren Kolleginnen und Kollegen“, erklärt Gerichtssprecher Bernd Odörfer. Der Grund dafür liegt vor allem in der schwindenden Anzahl von Anbietern und der schwierigen Beschaffung des speziellen Wollstoffs und Samts in diesem exakten Rot-Ton. Dadurch kommt es bei neu angefertigten Roben teilweise zu sichtbaren Farbabweichungen im Vergleich zu den älteren Exemplaren.

Die karmesinrote Richterrobe wird traditionell an allen fünf Bundesgerichten getragen – also am Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht. Die Richterinnen und Richter müssen diese Amtstrachten in der Regel selbst finanzieren und erwerben. Das Bundesverfassungsgericht hingegen verfügt über eine eigene, charakteristische Amtstracht, die sich durch einen helleren, scharlachroten Farbton auszeichnet und von Richter zu Richter weitergegeben wird.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Nischengeschäft für spezialisierte Manufakturen

Einer der wenigen verbliebenen Anbieter dieser besonderen Roben ist die Manufaktur Bavaria im niederbayerischen Landshut. Geschäftsführerin Yeşim Küçükay betont, dass die Robe sich vor allem durch ihren tiefen, warmen Rot-Ton auszeichnet. Das präzise Treffen des sogenannten Karmesinrots stellt dabei eine der größten Herausforderungen in der Herstellung dar.

Die Manufaktur fertigt jährlich weniger als eine Handvoll Bundesrichterroben an, wobei die Preise für maßgeschneiderte Exemplare bei etwa 1.000 Euro beginnen. „Ein BGH-Richter wird auf Lebenszeit ernannt. Das heißt, die Nachfrage ist von Natur aus gering“, erklärt Küçükay. Umso bedeutender sei jedoch die symbolische Wertigkeit dieser Amtstracht: „Es ist nicht einfach nur ein Kleidungsstück. Da stecken Jahre voller Erfahrung, Entscheidungen, Aktenstaub und Verantwortung drin.“

Herausforderungen bei der Stoffbeschaffung

Auch Ingeborg Schürmann von dem Anbieter „Die Robe“ in Essen bestätigt die Schwierigkeiten bei der Beschaffung des benötigten roten Stoffes. „Die Entwicklung geht natürlich dahin, dass es immer weniger Stoffhersteller in Deutschland oder Europa gibt. Das geht einfach alles nach China“, stellt sie fest. Chinesische Hersteller verlangen jedoch meist Mindestabnahmemengen von 1.000 Metern, während für eine einzelne Richterrobe lediglich etwa drei Meter Stoff benötigt werden.

Das spezielle Karmesinrot wird abgesehen von der Bundesrichterschaft kaum getragen, was die Beschaffung zusätzlich erschwert. Im Jahr verkauft „Die Robe“ lediglich fünf bis zehn Bundesrichterroben – ein echtes Nischengeschäft neben dem regulären Angebot an schwarzen Richter- und Anwaltsroben. Die roten Roben mit Samtbesatz an Ärmeln und Kragen kosten dort etwa 500 Euro und können sowohl in Konfektionsgrößen als auch maßgefertigt bestellt werden.

Historische Tradition der roten Amtstracht

Dass die höchsten Richterinnen und Richter in Deutschland rot tragen, hat eine lange historische Tradition. Bereits im Jahr 1880 wurde durch kaiserlichen Erlass erstmals eine „karmesinrote“ Amtstracht bestehend aus Robe und Barett eingeführt, wie Detlev Fischer, ehemaliger BGH-Richter und heutiger Leiter des Rechtshistorischen Museums in Karlsruhe, erklärt. Zuvor hatten Richter bei Verhandlungen und Urteilsverkündungen traditionell einen Frack getragen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration

„Man wollte sich von den herkömmlichen schwarzen Roben in den Instanzen unterscheiden und wählte für die Höchstgerichtsbarkeit rot“, erläutert Fischer. Diese Farbwahl stellt wahrscheinlich einen Rückgriff auf das alte Rom dar, wo die höchsten Amtsträger eine rote Toga trugen. Auch die rot-schwarzen Roben des französischen obersten Gerichtshofs, der „Cour de cassation“, dienten vermutlich als Vorbild.

Entwicklung und Besonderheiten der Amtstrachten

Während das rote Barett als Kopfbedeckung an den meisten Bundesgerichten seit den 1970er-Jahren nicht mehr getragen wird, hat sich an der grundlegenden Form der roten Robe seit 1880 kaum etwas verändert. Statt des traditionellen weißen Beffchens tragen Richterinnen und Richter heute meist eine weiße Krawatte, Fliege oder einen Schal dazu.

Am Bundesverfassungsgericht wurde die karmesinrote Bundesrichterrobe nach der Gründung im Jahr 1951 etwa ein Jahrzehnt lang getragen. Zu Beginn der 1960er Jahre wurde sie dann durch die heute charakteristische scharlachrote Robe mit weißem Jabot und Barett ersetzt. Damit sollte die besondere verfassungsrechtliche Stellung des Gerichts auch in der äußeren Erscheinung der Amtsträger zum Ausdruck kommen.

Die rote Richterrobe bleibt somit nicht nur ein Kleidungsstück, sondern ein lebendiges Symbol richterlicher Unabhängigkeit und deutscher Rechtstradition – auch wenn ihre Herstellung heute vor immer größeren logistischen und handwerklichen Herausforderungen steht.