Brandenburgs Gefängnisse bereiten sich auf ältere und pflegebedürftige Insassen vor
In den Gefängnissen Brandenburgs verbüßen auch Menschen ihre Haftstrafe, die das 60. Lebensjahr überschritten haben. Die Landesjustiz sieht sich nach eigenen Angaben gut gerüstet, um dieser besonderen Herausforderung zu begegnen. Ein Sprecher des Justizministeriums erläuterte die vorhandenen Kapazitäten und Maßnahmen.
Spezielle Einrichtungen für lebensältere Gefangene
Die Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel verfügt über eine spezielle Vollzugsabteilung mit insgesamt neun Haftplätzen, die ausschließlich für Insassen ab 60 Jahren vorgesehen sind. Darüber hinaus stehen behindertengerechte und barrierefreie Hafträume zur Verfügung, die den besonderen Bedürfnissen älterer oder eingeschränkter Häftlinge Rechnung tragen.
Die konkreten Maßnahmen werden stets individuell und fallbezogen entschieden. In der Krankenabteilung der Anstalt können sogar Häftlinge mit erhöhtem Pflegeaufwand betreut werden. Bei körperlichen Einschränkungen kommen verschiedene Pflegehilfsmittel zum Einsatz, darunter Rollatoren, Toilettenerhöhungen und spezielle Duschstühle. Eine eigenständige Pflegestation für Pflegebedürftige existiert in Brandenburgs Justizvollzug allerdings nicht.
Fehlende statistische Erhebungen zu Pflegebedürftigen
Wie viele der derzeit inhaftierten Personen tatsächlich pflegebedürftig sind, bleibt unklar. Der Sprecher des Ministeriums gab zu, dass es keine systematische statistische Erfassung dieser Gruppe gibt. Auch die genauen Kosten, die durch die besondere Betreuung und Pflege älterer Insassen entstehen, lassen sich nicht präzise bestimmen.
Keine generelle Sonderbehandlung, aber angepasste Maßnahmen
Grundsätzlich erhalten ältere Häftlinge keine Spezialbehandlung, betonte der Ministeriumssprecher. „Inhaftierte Senioren können je nach ihrer körperlichen und geistigen Verfassung am Gefängnisalltag teilnehmen wie alle anderen Gefangenen auch.“ Dennoch werden ihre spezifischen Bedürfnisse berücksichtigt.
Dies geschieht durch verschiedene Anpassungen:
- Bauliche Maßnahmen wie Haltegriffe und -stangen in den Zellen
- Angepasste Freizeitprogramme, die den Fähigkeiten älterer Insassen entsprechen
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung durch Mitgefangene
Diese Form der gegenseitigen Hilfe soll nach Angaben des Sprechers die soziale Kompetenz aller Gefangenen fördern und stärken. Die Integration älterer Häftlinge in den Gefängnisalltag wird somit als wichtiger Bestandteil des Vollzugs betrachtet.
Die Brandenburger Justiz zeigt sich damit vorbereitet auf die demografische Entwicklung, die auch vor den Gefängnismauern nicht Halt macht. Die Balance zwischen angemessener Versorgung pflegebedürftiger Häftlinge und der Vermeidung einer Sonderbehandlung bleibt jedoch eine fortwährende Herausforderung für den Strafvollzug.



