Teltowkanal-Prozess: Mordvorwurf nicht bestätigt, Raub schuldig gesprochen
Teltowkanal-Prozess: Mordvorwurf nicht bestätigt

Teltowkanal-Prozess: Mordvorwurf nicht bestätigt, Raub schuldig gesprochen

Im Prozess um den tödlichen Sturz eines 62-jährigen Mannes in den Teltowkanal in Berlin-Britz hat das Berliner Landgericht den Mordvorwurf gegen einen 59-Jährigen nicht bestätigt. Der Angeklagte wurde stattdessen wegen Raubes zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil erging acht Monate nach dem Vorfall, der sich am 30. Juni 2025 ereignete.

Freispruch vom Mord, Verurteilung wegen Raubes

Der Vorsitzende Richter Thomas Groß befand, dass der Sturz des erheblich alkoholisierten 62-Jährigen dem Angeklagten nicht zuzurechnen sei. Allerdings habe der 59-Jährige das Mobiltelefon des Opfers entwendet und sich damit des Raubes schuldig gemacht. Der Richter betonte, dass keine Zeugen oder DNA-Spuren für einen direkten Zusammenhang mit dem Sturz vorlagen.

Der Angeklagte hatte den 62-Jährigen zunächst in einem Supermarkt beobachtet und erkannt, dass dieser alkoholisiert war und „ein leichtes Opfer abgeben würde“. Er folgte dem Mann zu einer Grünanlage, wo er seine Chance nutzte, als das Opfer seine Einkäufe und sein Handy kurz ablegte. Als der 62-Jährige ihn bemerkte, stieß der Angeklagte ihn „mit wenig Kraft in ein Gebüsch“.

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Keine Hinweise auf Aufenthalt am Tatort des Sturzes

Der Richter wies darauf hin, dass der 62-Jährige etwa 80 Meter entfernt ins Wasser stürzte und es keine Hinweise darauf gebe, dass sich der Angeklagte an dieser Stelle aufgehalten habe. Zudem entfernte sich das entwendete Mobiltelefon laut Ortung in eine andere Richtung. Rettungskräfte konnten den Mann noch lebend bergen, doch er starb kurze Zeit später in einem Krankenhaus.

Der Angeklagte wurde über das nach der Tat weiter eingeschaltete Handy des Opfers als Tatverdächtiger identifiziert. Der Mann, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, wurde am 1. Juli festgenommen und befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Im Verfahren gab er an, das Handy unter einer Parkbank gefunden zu haben.

Staatsanwaltschaft rückte vom Mordvorwurf ab

Nach einem rund zweimonatigen Prozess war auch die Staatsanwaltschaft vom Vorwurf des Mordes aus Habgier abgerückt. Sie forderte wegen Raubes oder räuberischen Diebstahls eine Strafe von zwei Jahren und acht Monaten Haft. Der Verteidiger plädierte auf eine geringe Geldstrafe wegen Unterschlagung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann möglicherweise noch angefochten werden.

Dieser Fall unterstreicht die komplexen Beweisanforderungen in Mordprozessen und zeigt, wie technische Beweise wie Handyortungen zur Identifizierung von Tatverdächtigen beitragen können, ohne jedoch immer ausreichend für schwerwiegendere Vorwürfe zu sein.

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