Bürgermeister von Anklam ordnet umstrittene Zahlung per Eilentscheid an
In Anklam hat der Bürgermeister eine umstrittene Zahlung in Höhe von 94.000 Euro an das stadteigene Wohnungsunternehmen GWA per Dringlichkeitsbeschluss angeordnet. Diese Entscheidung erfolgte, nachdem die Stadtvertreter bereits zweimal eine Abstimmung über die Zahlung vertagt hatten. Die Stadtverwaltung begründet den Eilentscheid mit der drohenden Gefahr von Verzugszinsen, die bei weiterem Aufschub durch die GWA in Aussicht gestellt worden waren.
Hintergrund: Finanzamt erkennt verdeckte Gewinnausschüttung
Der Auslöser für die Zahlung ist eine Nachbesteuerung durch das Finanzamt. Bei einer Überprüfung der Finanzen der GWA im Jahr 2203 hatte die Behörde eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Stadt Anklam festgestellt. Diese Feststellung führte zu einer finanziellen Forderung, die nun durch die Zahlung von 94.000 Euro beglichen werden soll. Die GWA hatte bereits die Steuernachzahlung an das Finanzamt geleistet und forderte nun die Rückerstattung von der Stadt.
Stadtvertreter müssen Entscheidung nachträglich billigen
Obwohl der Bürgermeister bereits Fakten geschaffen hat, müssen die gewählten Stadtvertreter die Entscheidung im Nachhinein formal absegnen. Die Stadtverwaltung verweist dabei auf eine Einschätzung der unteren Rechtsaufsicht des Landkreises, die die Rechtmäßigkeit der Forderungen des Finanzamtes bestätigt hat. Allerdings bleibt die rechtliche Grundlage der Zahlung weiterhin umstritten.
Landkreis prüft rechtliche Grundlagen zu späterem Zeitpunkt
In der Beschlussvorlage der Stadt heißt es, dass die untere Rechtsaufsichtsbehörde gegenüber dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses mündlich erklärt habe, dass es hinsichtlich der Zahlungsverpflichtung keine weitere Prüfung geben werde. Allerdings plane die Behörde, zu einem späteren, noch nicht bekannten Zeitpunkt eine Überprüfung der rechtlichen Grundlagen durchzuführen. Dies lässt Raum für weitere Diskussionen und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen.
Finanzierung durch Nachtragshaushalt noch ungeklärt
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Finanzierung der bereits erfolgten Auszahlung. Die Stadt hat bisher keine konkrete Deckungsquelle für die 94.000 Euro benannt. Stattdessen soll die Finanzierung erst in einem „zeitnah zu beschließenden Nachtragshaushalt“ sichergestellt werden. Diese Vorgehensweise wirft Fragen zur Haushaltsdisziplin und Transparenz der Stadtverwaltung auf.
Die Situation in Anklam zeigt, wie dringliche Entscheidungen auf kommunaler Ebene getroffen werden können, auch wenn die rechtlichen und finanziellen Grundlagen noch nicht vollständig geklärt sind. Die Stadtvertreter stehen nun vor der Herausforderung, die getroffene Maßnahme zu bewerten und mögliche Konsequenzen für den städtischen Haushalt abzuwägen.



