Schwerin: UNESCO-Status ermöglicht mehr Sonntagsöffnungen - doch große Läden bleiben außen vor
Schwerin: Mehr Sonntagsöffnungen, aber große Läden geschlossen

Schwerin: UNESCO-Status bringt neue Sonntagsregeln mit überraschenden Einschränkungen

Eigentlich sollte die neue Regelung zu den Sonntagsöffnungen ein großer Vorteil für die Landeshauptstadt Schwerin sein. Doch im Einzelhandel sorgt die aktuelle Entwicklung derzeit eher für erhebliche Verstimmung und deutliche Kritik. Zwar könnten Geschäfte in Zukunft deutlich häufiger am Sonntag ihre Türen öffnen – gleichzeitig bleiben jedoch wichtige Publikumsmagneten und umsatzstarke Betriebe komplett außen vor.

Welterbestatus ermöglicht erweiterte Öffnungszeiten

Hintergrund ist die neue Öffnungszeitenverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Durch den offiziellen UNESCO-Welterbestatus steht Schwerin nun auf der Liste von Orten mit deutlich erweiterten Sonntagsöffnungszeiten – ähnlich wie klassische Urlaubsorte und traditionelle Bäderstädte. Zwischen dem 15. März und dem 31. Oktober sowie rund um den Jahreswechsel dürfen Läden grundsätzlich auch sonntags öffnen, ohne dass ein besonderer Anlass vorliegen muss.

Während bislang lediglich vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr möglich waren, könnten es nun theoretisch mehr als 30 Öffnungstage werden. „Vorher waren es vier Sonntage, die anlassbezogen geöffnet werden durften. Nun profitiert die Stadt von der sogenannten Bäderregelung“, erklärt Citymanager Stefan Purtz deutlich. Doch genau diese spezielle Regelung sorgt auch für massive Kritik und Unverständnis im Handel.

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Elektromärkte und Möbelhäuser bleiben ausgeschlossen

Denn die erweiterten Öffnungszeiten gelten keineswegs für alle Branchen und Geschäftstypen. Elektrofachmärkte, Möbelhäuser oder Baumärkte müssen weiterhin an Sonntagen geschlossen bleiben – selbst dann, wenn andere Geschäfte in unmittelbarer Nachbarschaft ihre Türen öffnen dürfen. Diese Einschränkung betrifft insbesondere große Einkaufszentren und bedeutende Einzelhandelsstandorte.

„Da wäre beispielsweise der Mediamarkt im Schlosspark-Center“, verdeutlicht Stefan Purtz das Problem. „Er ist ein echter Besuchermagnet bei den Sonntagsöffnungen, dürfte aber nach aktueller Rechtslage nicht aufmachen.“ Kunden könnten zwar theoretisch jeden Sonntag durch die Schweriner Innenstadt bummeln, müssten bei einigen der wichtigsten Geschäfte jedoch vor verschlossenen Türen stehen.

Erster Adventssonntag fällt weg

Hinzu kommt ein weiterer gravierender Nachteil: Der erste Adventssonntag, bislang einer der umsatzstärksten Verkaufstage des gesamten Jahres, fällt nach der aktuellen Rechtslage ebenfalls weg. Diese Entwicklung stellt für viele Einzelhändler ein erhebliches wirtschaftliches Problem dar, da gerade die Vorweihnachtszeit traditionell hohe Umsätze bringt.

Deshalb arbeiten Stadtverwaltung, Industrie- und Handelskammer sowie der Handelsverband bereits intensiv an einem praktikablen Gegenvorschlag. „Wir wollen versuchen, entweder eine sinnvolle Sonderregelung zu finden, oder wieder die Rolle rückwärts machen – zurück zu den vier Sonntagen mit Anlass für alle Branchen“, erläutert Stefan Purtz die aktuellen Bestrebungen.

Sein Fazit fällt dabei deutlich und unmissverständlich aus: „Durch die Bäderregelung sind wir im Einzelhandel eigentlich schlechter gestellt als vorher. Was zunächst wie ein Gewinn aussah, entpuppt sich für wichtige Teile des Handels als deutlicher Nachteil.“ Die Diskussion um eine faire Lösung für alle Beteiligten wird in Schwerin daher mit Nachdruck weitergeführt.

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