Teilerfolg für die AfD: Richter verbieten Wiederholung von Korruptionsvorwürfen
Die AfD in Niedersachsen hat einen juristischen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Berlin II hat einem ehemaligen Parteimitglied untersagt, bestimmte Korruptionsvorwürfe gegen den niedersächsischen AfD-Landesvorsitzenden Ansgar Schledde (48) zu wiederholen. Bei Zuwiderhandlung drohen dem Ex-Politiker Geldstrafen bis zu 250.000 Euro oder sogar Ordnungshaft.
Vorwürfe über verkaufte Listenplätze
Bereits seit Jahren kursieren in der niedersächsischen AfD Vorwürfe, Listenplätze für Wahlen würden gegen Geldzahlungen vergeben. In einem NDR-Beitrag vom Februar 2026 erhob ein weiteres ehemaliges AfD-Mitglied konkrete Anschuldigungen. Vor laufender Kamera berichtete er, Schledde habe ihm für den Listenplatz 4 bei der EU-Wahl 2024 einen Deal über 10.000 Euro angeboten. Der Ex-Politiker verglich das System innerhalb der niedersächsischen AfD mit dem Film „Der Pate“ und sprach von autoritären Führungsmethoden und einem System gegenseitiger Abhängigkeiten.
Gerichtliche Unterlassungsverfügung
Gegen diese Äußerungen sind Schledde und der AfD-Landesverband Niedersachsen erfolgreich vor Gericht gezogen. Die Zivilkammer des Landgerichts Berlin II entschied am Dienstag, dass die streitigen Aussagen nicht mehr wiederholt werden dürfen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es keine Belege für die erhobenen Vorwürfe gebe. Das Urteil (Az. 27 O 81/26 eV) ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
„Ich freue mich, dass den streitigen Aussagen nun ein Riegel vorgeschoben wurde“, erklärte Schledde nach dem Verfahren. „Ich habe zu keinem Zeitpunkt Listenplätze gegen Geld verkauft, das ist völlig absurd.“ Die AfD wies die Vorwürfe stets zurück.
Weitere Vorwürfe und Prüftrupp der Bundespartei
Trotz des Teilerfolgs belasten weitere Anschuldigungen die niedersächsische AfD. Die Europaabgeordnete Anja Arndt (60) hatte in zwei Brandbriefen behauptet, Mandatsträger müssten Teile ihres Mitarbeiter-Budgets an die Partei abführen, um damit rechtswidrig Parteiarbeit zu finanzieren. Auch diese Vorwürfe bestreitet Schledde entschieden.
Die Bundes-AfD unter den Vorsitzenden Alice Weidel (47) und Tino Chrupalla (50) hat daraufhin beschlossen, einen Prüftrupp in den niedersächsischen Landesverband zu entsenden. Dieser soll die Vorwürfe aufklären und Licht in die als undurchsichtig beschriebenen Verhältnisse bringen. Die Untersuchung konzentriert sich auf mehrere Bereiche:
- Die Vorwürfe des Listenplatzverkaufs gegen Geldzahlungen
- Die Behauptungen über die Abführung von Mitarbeiter-Budgets
- Die allgemeinen Führungsstrukturen im Landesverband
- Mögliche Verstöße gegen Parteifinanzierungsvorschriften
Die gerichtliche Entscheidung stellt somit nur einen ersten Schritt dar, während die Bundespartei weiterhin Aufklärungsbedarf sieht. Die Entwicklung in Niedersachsen bleibt damit ein zentrales Thema für die AfD, das sowohl juristisch als auch innerparteilich weiter verfolgt wird.



