Einstimmigkeit der Rentenkommission erwartet
Die Rentenkommission wird voraussichtlich am Dienstag ein einstimmiges Votum zu ihren Reformvorschlägen abgeben. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatten angekündigt, den Empfehlungen nur bei Einstimmigkeit folgen zu wollen. Damit soll vermieden werden, dass die Koalitionspartner die Beschlüsse erneut ausdiskutieren müssen, was den Zeitplan für ein Reformpaket bis zur Sommerpause gefährden würde. Der CDU-Arbeitnehmerflügel (CDA) reagierte positiv. „Das wichtigste Signal ist: Es ist ein einstimmiges Votum“, sagte CDA-Chef Dennis Radtke dieser Redaktion. Damit habe man „eine starke Grundlage für die notwendige Reform“.
Kritik von Sozialverbänden und BSW
Der Sozialverband Deutschland und die Gewerkschaft Verdi zeigten sich enttäuscht. „Eine starke, solidarische gesetzliche Rentenversicherung ist das nicht“, kritisierte Sozialverbands-Chefin Michaela Engelmeier. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) äußerte scharfe Kritik. „Diese Pläne werden das Rentensystem nicht reparieren, sondern weiter schwächen“, sagte BSW-Co-Vorsitzender Fabio De Masi. Millionen Bürgern drohe Altersarmut. Das BSW werde die Landtagswahlen in Ostdeutschland im September „auch zur Abstimmung über diese Rentenpläne machen“.
Renteneintrittsalter: Keine schnelle Erhöhung auf 70
Entgegen früheren Diskussionen wird das Renteneintrittsalter nicht sofort auf 70 Jahre angehoben. Ab 2031 soll es an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Bis 2041 könnte das Eintrittsalter um ein halbes Jahr auf 67 Jahre und sechs Monate steigen, betroffen wären dann die Geburtsjahrgänge ab Mitte der 1970er-Jahre. Erst ab den 2090er-Jahren könnte die Rente mit 70 beginnen, wenn die Lebenserwartung entsprechend steigt. Das gesetzliche Regelalter von 67 Jahren für Jahrgänge ab 1964 bleibt zunächst unverändert.
Rente mit 63 wird abgeschafft, Härtefallregelung geplant
Die Rente mit 63, die abschlagsfreien Ruhestand nach 45 Beitragsjahren ermöglicht, soll abgeschafft werden. Stattdessen ist eine Härtefallregelung vorgesehen, die Arbeitnehmern je nach individuellem Gesundheitszustand einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge ermöglicht. BSW-Chef De Masi kritisierte dies scharf: Dies „trifft Millionen Menschen, die ihr Leben lang körperlich geschuftet haben.“
Kapitalgedeckte Aktienrente: Individuelle Konten in staatlichem Fonds
Die Kommission empfiehlt die Einführung einer kapitalgedeckten Säule innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Geld aus den Beiträgen soll in einem staatlichen Fonds gesammelt und von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltet werden – ohne Beteiligung privater Versicherungen. Dies ähnelt Modellen in skandinavischen Ländern. Arbeitgeber sollen zunächst 0,5 Prozentpunkte, später einen Prozentpunkt zusätzlich zahlen. Die Arbeitnehmerbeiträge werden paritätisch am Aktienmarkt angelegt, um das Rentenniveau von derzeit 48 Prozent bis 2040/2050 auf 50 Prozent zu steigern. Beide Seiten müssen ohnehin bis 2040 den Beitragssatz von 18,6 auf 21,1 Prozent anheben.
Betriebliche Rente: Keine Verpflichtung, Dialog der Sozialpartner
Anders als vom DGB gefordert, wird keine Verpflichtung zur betrieblichen Rente eingeführt. Stattdessen soll ein Dialog zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften gestartet werden, um die zweite Säule zu stärken. Damit vermeidet die Kommission Konflikte mit den Arbeitgebern.
Selbstständige werden in gesetzliche Rente einbezogen
Die Kommission empfiehlt, Selbstständige langfristig vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Wer nicht bereits obligatorisch über Kammern abgesichert ist, soll verpflichtet werden, einzuzahlen. Beamte bleiben ausgenommen, um einen großen Streitpunkt zu vermeiden. Details zu künftigen Beitragshöhen und Bundeszuschüssen werden erst am Dienstag erwartet.



