Fall Huso B.: Ausländerbehörde Köln rechtfertigt Duldung trotz Ausweisung seit 2007
Huso B.: Ausländerbehörde Köln rechtfertigt Duldung seit 2007

Fall Huso B.: Ausländerbehörde Köln rechtfertigt Duldung trotz Ausweisungsverfügung

Der Fall des bosnischen Asylbewerbers Huso B. (42) sorgt für erhebliche politische und öffentliche Empörung. Seit 23 Jahren hält sich der Mann in Deutschland auf, obwohl sein Asylantrag bereits im Jahr 2003 abgelehnt wurde. Statt einer Abschiebung bezieht er mit seiner achtköpfigen Familie jährlich Sozialleistungen in Höhe von 87.000 Euro. Die zuständige Ausländerbehörde in Köln hat bislang keine Maßnahmen zur Ausreise ergriffen, obwohl bereits am 13. September 2007 eine unbefristete Ausweisungsverfügung erlassen wurde.

Behörde verweist auf "zwingende Duldungsgründe"

Auf Nachfrage rechtfertigt ein Sprecher der Stadt Köln die Entscheidung mit "zwingenden Duldungsgründen", die eine Abschiebung verhindert hätten. Neben der körperlichen Unversehrtheit, die im Fall von Bosnien als sicher gilt, nennt die Behörde insbesondere "das Recht auf Wahrung der Familieneinheit" sowie "Kindeswohlinteressen auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention". Die meisten der acht Kinder seien in Deutschland geboren und besäßen teilweise Aufenthaltserlaubnisse, was eine Bleibeperspektive begründe.

Das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium unterstützt diese Position und betont, dass Eltern geduldet werden, solange minderjährige Kinder eine Bleibeperspektive in Deutschland haben. Gleichzeitig räumt eine Sprecherin ein, dass der Fall in der Öffentlichkeit zu Unverständnis führe und Sozialmissbrauch eingedämmt werden müsse.

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Politische Reaktionen: Union fordert sofortige Abschiebung

Die Bundespolitik zeigt sich unzufrieden mit der Handhabung des Falls. Die CDU-Bundestagsabgeordnete und Innenexpertin Cornell-Anette Babendererde (54) warnt vor gravierenden Folgen für die Glaubwürdigkeit des Staates. "Es wird höchste Zeit, dass wir die Kontrolle in der Migrationspolitik zurückgewinnen", erklärt sie gegenüber Medien.

Noch deutlicher wird der CSU-Innenexperte Stephan Mayer (52), der eine sofortige Abschiebung von Huso B. samt Familie fordert. "Der Fall ist ein Skandal und ein Armutszeugnis für die Ausländerbehörde der Stadt Köln", kritisiert Mayer. Er verweist darauf, dass die Behörde seit 2007 insgesamt 52-mal die Duldung des abgelehnten Asylbewerbers verlängert habe, obwohl eine Ausweisungsverfügung vorliege.

Rechtliche Grundlagen und aktuelle Situation

Laut Auskunft der Kölner Behörde sei Huso B. aktuell "zurecht" im Besitz eines Duldungsstatus, der regelmäßig überprüft werde. Eine Trennung der Familie durch Abschiebung wäre nur bei schwerwiegenden Straftaten oder einer erheblichen Gefährdungslage durchsetzbar. Der Sprecher betont den Schutz der Familie durch das Grundgesetz.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (50, CDU) äußert Verständnis für die öffentliche Wut, während die Ausländerbehörde weiterhin keine Verfehlungen einräumt. Huso B., der in der Vergangenheit mehrfach wegen Diebstahls verurteilt wurde, kann somit vorerst in Köln bleiben und weiterhin Sozialleistungen beziehen. Die politische Debatte über Konsequenzen und eine mögliche Abschiebung dürfte jedoch weiter anhalten.

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