Grüne starten umfassende Parteireform mit neuen Gremien und strengeren Regeln
Die Grünen stehen vor der größten Umstrukturierung ihrer Parteiorganisation seit vielen Jahren. Mit einer Reihe von Satzungsänderungen will die Partei ihre Strukturen modernisieren und an die gewachsene Mitgliederzahl von rund 180.000 Personen anpassen. Kernpunkte der Reform sind die Einführung eines Generalsekretärs-Amtes, die Neugestaltung des Parteirats und die Schaffung eines ausgelosten Mitgliederrats nach dem Vorbild von Bürgerräten.
Urabstimmung und Diskussionsphase starten
Für die geplanten Veränderungen ist eine interne Urabstimmung aller Parteimitglieder notwendig. Die Diskussionsphase beginnt dieser Tage in den Orts- und Kreisverbänden, wo Veranstaltungen zur Reform durchgeführt werden. Die Inhalte werden in einem Reader für die Mitgliedschaft zusammengefasst. Die eigentliche Abstimmung findet vom 9. bis 30. Juni online oder per Briefwahl statt, wobei über jede Satzungsänderung einzeln entschieden werden kann. Das Ergebnis wird bis zum 6. Juli veröffentlicht.
Generalsekretär ersetzt politische Geschäftsführung
Erstmals in der Geschichte der Grünen soll ein Generalsekretär oder eine Generalsekretärin eingeführt werden, der die bisherige politische Geschäftsführung – derzeit von Pegah Edalatian besetzt – ersetzen wird. Damit passt sich die Partei den Strukturen der meisten anderen deutschen Parteien an. Erwartet wird, dass diese Position stärker nach außen wirkt, während die bisherige Geschäftsführung eher interne Parteiangelegenheiten koordinierte.
Die Zusammensetzung des Bundesvorstands bleibt grundsätzlich unverändert: Zwei Vorsitzende, ein Schatzmeister oder eine Schatzmeisterin sowie zwei stellvertretende Vorsitzende bilden weiterhin das Gremium. Allerdings wird die Zahl der Vorstandsmitglieder, die zugleich Abgeordnete sein dürfen, von zwei auf drei erhöht – das entspricht der Hälfte der sechs Vorstandsmitglieder. Die gleichzeitige Ausübung eines Ministeramts oder des Fraktionsvorsitzes bleibt jedoch ausgeschlossen, und höchstens zwei Bundestagsabgeordnete dürfen dem Vorstand angehören.
Verschärfte Regeln für Bewerbungen und Anträge
Um spontane Bewerbungen um Vorstandsämter zu verhindern, werden die Zugangsvoraussetzungen verschärft. Künftig ist für eine Kandidatur entweder ein Votum von drei Kreismitgliederversammlungen oder eines Landesvorstands erforderlich, alternativ die Unterstützung von zehn Prozent der Delegierten einer Bundesdelegiertenkonferenz. Zudem werden die Transparenzpflichten bezüglich bezahlter oder unbezahlter Tätigkeiten verschärft.
Auch die Voraussetzungen für Basisanträge auf Parteitagen werden angehoben. Statt bisher 50 Unterstützern müssen künftig 0,05 Prozent der Parteimitglieder – derzeit etwa 90 Personen – einen Antrag unterzeichnen, wobei die Hälfte davon Frauen sein muss. Antragsberechtigt bleiben weiterhin Parteigremien und die Grüne Jugend. Eine Begrenzung der auf Parteitagen beratenen Anträge ist möglich.
Neue Gremien: Parteirat und Mitgliederrat
Der bisherige Parteirat, dessen Mitglieder größtenteils auf Parteitagen gewählt wurden, erhält eine neue Struktur. Künftig übernimmt der Länderrat – der „kleine Parteitag“ der Grünen – diese Wahlaufgabe, wobei feste Quoten für die verschiedenen staatlichen Ebenen gelten. Gewählt werden sollen Funktionsträger aus Bund, Ländern, Kommunen und EU. Der neue Parteirat hat eine beratende Funktion.
Völlig neu ist die Einrichtung eines Mitgliederrats, der zwischen 30 und 60 ausgeloste Parteimitglieder umfassen soll. Ähnlich wie bei Bürgerräten soll dieses Gremium einen zusätzlichen Debattenraum für kontrovers diskutierte Themen schaffen. Die Ergebnisse werden dem Parteivorstand übermittelt und können als Antrag auf einem Bundesparteitag eingebracht werden. Ein Mitgliederrat kann mit Zweidrittelmehrheit vom Bundesvorstand, durch andere Gremien nach bestimmten Quoren, von einem Parteitag oder auf Wunsch von mindestens 9.000 Parteimitgliedern einberufen werden – jedoch nicht öfter als einmal jährlich.
Weitere Anpassungen für Diversität und Quotierung
Die Reform umfasst auch Anpassungen im Bereich der strikten Quotierung nach Frauen und Männern sowie Vorgaben, um möglichst viel Diversität in allen Parteigremien zu erreichen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Partei auf allen Ebenen repräsentativ und inklusiv aufgestellt ist.
Mit diesen umfangreichen Veränderungen reagieren die Grünen nicht nur auf ihr Mitgliederwachstum, sondern positionieren sich auch für die politischen Herausforderungen der kommenden Jahre. Die geplante Reform markiert einen bedeutenden Schritt in der Organisationsentwicklung der Partei und unterstreicht ihren Anspruch, demokratische Prozesse kontinuierlich zu verbessern.



