Rentenkommission plant Systemumbau: Wer profitiert, wer verliert?
Rentenkommission plant Systemumbau: Überblick

Die Rentenkommission der Bundesregierung hat weitreichende Reformvorschläge vorgelegt, die einen grundlegenden Umbau des deutschen Rentensystems vorsehen. Kernpunkte sind eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren sowie die Einführung einer kapitalgedeckten Säule in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der folgende Überblick zeigt, was die Pläne für verschiedene Bevölkerungsgruppen bedeuten.

Längere Lebensarbeitszeit und Abschaffung der Rente mit 63

Ein zentraler Vorschlag der Kommission ist die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters über 67 hinaus. Zudem soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren – bekannt als „Rente mit 63“ – abgeschafft werden. Wer künftig vorzeitig in Rente gehen möchte, muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen. Dies betrifft vor allem langjährig Versicherte, die früh in den Beruf eingestiegen sind, etwa aus handwerklichen oder industriellen Berufen.

Kapitalgedeckte Säule für die gesetzliche Rente

Erstmals soll die gesetzliche Rentenversicherung durch eine kapitalgedeckte Komponente ergänzt werden. Die Kommission schlägt vor, einen Teil der Beiträge in einen Fonds zu investieren, der am Kapitalmarkt angelegt wird. Ziel ist es, die Renten langfristig stabil zu finanzieren und die Beitragssätze nicht weiter steigen zu lassen. „Ohne eine Kapitaldeckung werden die Beiträge bis 2040 auf über 24 Prozent steigen“, warnt ein Kommissionsmitglied. Die genaue Ausgestaltung – ob verpflichtend oder freiwillig – ist noch offen.

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Auswirkungen nach Altersgruppen

Für jüngere Jahrgänge (unter 40) bedeuten die Pläne vor allem eine höhere Planungssicherheit: Sie können davon ausgehen, dass ihr Rentenniveau nicht so stark absinkt wie bisher befürchtet. Allerdings müssen sie länger arbeiten und erhalten möglicherweise niedrigere garantierte Leistungen aus der umlagefinanzierten Säule. Die kapitalgedeckte Komponente könnte dies ausgleichen, birgt aber Risiken durch Kursschwankungen.

Menschen mittleren Alters (40–55) sind besonders betroffen: Sie erleben den schrittweisen Übergang zu den neuen Regeln. Wer heute 50 ist, könnte die Rente mit 63 noch nutzen, wenn die Reform nicht rückwirkend gilt. Für jüngere in dieser Gruppe wird die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente spürbar.

Ältere Arbeitnehmer (über 55) profitieren von Bestandsschutz: Die geplanten Änderungen sollen nur für jüngere Versicherte gelten. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren bleibt für sie erhalten, ebenso das bisherige Renteneintrittsalter.

Belastungen und Entlastungen

Zu den Verlierern der Reform zählen vor allem Geringverdiener und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die körperlich anstrengende Berufe ausüben. Sie können nicht bis 67 oder länger arbeiten und müssen Abschläge hinnehmen. Die Kommission empfiehlt daher verbesserte Altersteilzeit- und Präventionsmaßnahmen.

Gewinner sind dagegen Gutverdiener und Beamte, die bereits kapitalgedeckte Systeme nutzen. Auch die junge Generation profitiert langfristig von stabileren Beiträgen. Die gesetzliche Rentenversicherung selbst wird entlastet, da die Kapitaldeckung zusätzliche Einnahmen generiert.

Die genauen gesetzlichen Änderungen müssen noch vom Bundestag beschlossen werden. Die Kommission rechnet mit einer Umsetzung frühestens ab 2028.

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