Verfassungsgerichtshof kippt Redeverbote: Höcke darf in Bayern auftreten
Verfassungsgericht kippt Höcke-Redeverbote in Bayern

Verfassungsgerichtshof kippt lokale Auftrittsverbote für AfD-Politiker

Nach einem zweitägigen Justizkrimi in Bayern steht nun fest: Björn Höcke, der Vorsitzende der AfD in Thüringen, darf an diesem Wochenende doch als Redner in Bayern auftreten. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Freitagabend entschieden, dass die von zwei Gemeinden ausgesprochenen Verbote unzulässig sind.

Gericht sieht keine hinreichenden Anhaltspunkte für Rechtsbrüche

Das Gericht stellte in seiner Begründung klar, dass die Gemeinden „nicht ausreichend dargetan“ hätten, dass durch den Gastredner Rechtsbrüche in Form von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu erwarten seien. Die Richter verwiesen dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die hinreichend konkrete Anhaltspunkte für solche Erwartungen verlangt.

Höcke plant zwei Auftritte in Bayern:

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  • Am Samstag in Seybothenreuth bei Bayreuth
  • Am Sonntag in Lindenberg im Allgäu

Die Bürgermeister beider Orte hatten dem Politiker ursprünglich untersagt, als Gastredner in kommunalen Räumen aufzutreten. Sie beriefen sich dabei auf den seit Januar 2026 geltenden Artikel 21 der Bayerischen Gemeindeordnung, der Gemeinden erlaubt, die Nutzung eigener Räume zu verweigern, wenn bei einer Veranstaltung antisemitische Inhalte oder eine Verherrlichung des Nationalsozialismus zu erwarten sind.

Unterschiedliche Entscheidungen der Verwaltungsgerichte

Die AfD hatte gegen beide Verbote geklagt, was zu unterschiedlichen Entscheidungen führte:

  1. Das Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigte das Verbot für Seybothenreuth
  2. Das Verwaltungsgericht Augsburg hob das Verbot für Lindenberg auf

Diese widersprüchlichen Urteile führten zu einem echten Justizkrimi, der schließlich vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof landete. In einem Eilverfahren entschieden die Richter nach stundenlanger Beratung, dass auch mit Björn Höcke als Redner „nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit“ zu erwarten sei, dass es sich um Veranstaltungen mit verfassungsfeindlichen Inhalten handele.

Rechtsexperte sieht begrenzte Handlungsmöglichkeiten

Norbert Ullrich, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule der Polizei in Nordrhein-Westfalen, erklärte gegenüber Medien, dass die Grundlage des Verbots nicht das Versammlungsrecht, sondern die Gemeindeordnung gewesen sei. Ein Verstoß gegen diese Ordnung allein reiche seiner Einschätzung nach nicht aus, um ein Einschreiten der Polizei während der Veranstaltung zu rechtfertigen.

Der Bayerische Landtag hatte erst im Oktober 2025 beschlossen, dass Gemeinden die Vermietung eigener Säle an Extremisten verweigern dürfen. Diese Regelung sollte insbesondere antisemitische Inhalte und die Verherrlichung des Nationalsozialismus verhindern. Die aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zeigt jedoch die hohen Hürden, die Gemeinden bei der Anwendung dieser Bestimmungen überwinden müssen.

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