CDU-Parteitag debattiert brisanten Antrag: Strafmündigkeit ab 12 Jahren statt 14
CDU will Strafmündigkeit auf 12 Jahre senken

CDU-Parteitag in Stuttgart: Debatte um Senkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre

Ein kontroverser Vorstoß der Berliner CDU wird ab Freitag den Bundesparteitag der Christdemokraten in Stuttgart in Aufruhr versetzen. Der Initiativantrag, der BILD vorliegt, sieht eine grundlegende Änderung des deutschen Strafrechts vor: Das Alter für die Strafmündigkeit soll von bisher 14 auf 12 Jahre gesenkt werden.

Bisherige Regelung und geplante Neuerung

Nach geltendem Recht sind Kinder unter 14 Jahren gemäß Paragraf 19 des Strafgesetzbuchs schuldunfähig, unabhängig von der Schwere ihrer Tat. Dies soll sich nach dem Willen der Berliner CDU grundlegend ändern. Eingebracht wurde der Antrag von Robbin Juhnke (59), Abgeordneter im Berliner Abgeordnetenhaus.

Der konkrete Plan sieht vor, dass Jugendliche künftig bereits ab ihrem 12. Geburtstag strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können – vorausgesetzt, sie besitzen die notwendige geistige und moralische Reife. Ein neu einzuführendes gerichtliches „Verantwortungsverfahren“ soll sicherstellen, dass erzieherische Maßnahmen nicht erst spät durch das Jugendamt, sondern verbindlich und frühzeitig durch ein Gericht angeordnet werden.

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Begründung: Früheres Unrechtsbewusstsein und organisierte Kriminalität

Die Begründung der Berliner CDU fällt deutlich aus: Durch das Internet und soziale Medien entwickelten Kinder heute viel früher ein Unrechtsbewusstsein. Wer mit 12 Jahren wisse, dass er Unrecht tue, müsse dafür auch geradestehen können. Besonders alarmierend sei jedoch ein weiterer Aspekt: Kriminelle Banden und Clan-Strukturen nutzten die Strafunmündigkeit von Kindern gezielt aus, um sie für Verbrechen einzuspannen.

Im Antrag heißt es wörtlich: „Die Organisierte Kriminalität, auch aus Clan-Strukturen oder dem europäischen Ausland heraus, nutzt bewusst die Strafunmündigkeit von Kindern aus.“ Diese Entwicklung stelle eine massive Herausforderung für den Rechtsstaat dar.

Alarmierende Zahlen und konkrete Fälle

Die statistischen Daten untermauern die Dringlichkeit des Themas: Laut Antrag wurden im Jahr 2024 über 100.000 Straftaten durch Kinder begangen. Besonders besorgniserregend ist der Anstieg bei Körperverletzungsdelikten, einschließlich schwerer Körperverletzung.

Die Debatte wurde zuletzt 2023 im Fall der getöteten Luise aus Freudenberg intensiv geführt, als die damals 12 und 13 Jahre alten Täterinnen nicht strafrechtlich verfolgt werden konnten. Der Antrag konstatiert: „Taten werden immer brutaler und häufen sich.“ Für Opfer und Angehörige sei es kaum hinnehmbar, wenn Täter bei brutalen Delikten aufgrund ihres Alters keinerlei gerichtliche Konsequenzen erführen.

Ziel: Frühe Intervention statt bloßer Strafe

Das erklärte Ziel der CDU ist dabei nicht primär die Bestrafung junger Täter, sondern eine frühe pädagogische Intervention. Die Union möchte demonstrieren, dass der Rechtsstaat nicht länger wegschauen dürfe, wenn die Täter immer jünger würden. Sollte der CDU-Bundesparteitag in Stuttgart dem Antrag zustimmen, wird das Thema zu einem zentralen Punkt im kommenden Wahlkampf avancieren.

Die Diskussion verspricht hitzig zu werden, denn sie berührt grundlegende Fragen des Jugendstrafrechts, der Erziehung und des Schutzes der Gesellschaft vor zunehmender Jugendgewalt. Die Christdemokraten positionieren sich mit diesem Vorstoß klar als Partei, die auf die veränderten Realitäten reagieren will – auch wenn dies eine der sensibelsten rechtlichen Grenzen verschieben würde.

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