Gerichtsurteil ermöglicht Sellner-Auftritt bei AfD-Veranstaltung
In Baden-Württemberg hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ein vorsorgliches Zutritts- und Auftrittsverbot für den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner aufgehoben. Damit darf die AfD den umstrittenen Aktivisten zu ihrem geplanten Bürgerdialog mit dem Titel "Remigration – Theorie und Praxis" in Ettlingen einladen. Das Gericht entschied am Samstag zugunsten eines AfD-Gemeinderatsmitglieds, das gegen das ursprüngliche Verbot geklagt hatte.
Stadt Ettlingen scheitert mit Versuch der Veranstaltungsverhinderung
Die Stadt Ettlingen hatte zunächst versucht, die AfD-Veranstaltung zu verhindern, indem sie vom Mietvertrag für die geplanten Räumlichkeiten zurücktrat. Als Begründung nannte die Kommune sowohl das kontroverse Thema als auch die Einladung der brandenburgischen AfD-Abgeordneten Lena Kotré. Kotré hatte bereits im Januar gemeinsam mit Sellner aufgetreten und dabei die umstrittene Aussage getätigt: "Wer einbürgert, darf auch ausbürgern." Diese Äußerung bezog sich explizit auf deutsche Staatsbürger.
Nach dem Rückzug der Stadt beantragte ein AfD-Mitglied des Ettlinger Gemeinderats beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eine einstweilige Verfügung. Das Gericht entschied zunächst, dass die Stadt der AfD einen Saal zur Verfügung stellen müsse, jedoch mit der Auflage, dass Sellner nicht auftreten dürfe. Zur Begründung hieß es, bei Sellners Teilnahme seien rassistische Äußerungen zu erwarten, die gegen die Menschenwürde verstoßen und die öffentliche Sicherheit gefährden könnten.
Verwaltungsgerichtshof kippt Auflagen komplett
In der nächsten Instanz hob der Verwaltungsgerichtshof Mannheim nun sämtliche Restriktionen auf. Das Gericht teilte mit, die Gemeinde müsse der AfD den Zutritt zu dem geplanten Saal "ohne weitere Auflagen gewähren". Damit ist der Weg für Sellners Auftritt bei der Wahlkampfveranstaltung frei, die im Vorfeld der baden-württembergischen Landtagswahl am 8. März stattfinden soll.
Remigration als zentrales Wahlkampfthema der AfD
Martin Sellner gilt als einer der führenden Köpfe der rechtsextremen Identitären Bewegung. Das von ihm propagierte Konzept der "Remigration" zielt auf die Schaffung homogener Bevölkerungen und die Ausweisung aller Menschen ab, die als nicht zum Volk zugehörig empfunden werden. Diese Vorstellung basiert auf einer rassistischen Ideologie und ist in rechtsextremen Kreisen populär.
Obwohl sich der AfD-Bundesvorstand offiziell von Sellner distanziert und Parteimitglieder aufgefordert hat, auf Veranstaltungen mit ihm zu verzichten, nahm ein Bundesparteitag vor einem Jahr die Forderung nach Remigration offiziell ins Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 auf. Dieser Widerspruch zwischen offizieller Distanzierung und programmatischer Übernahme zeigt die innerparteilichen Spannungen im Umgang mit rechtsextremen Positionen.
Politische Bedeutung des Gerichtsurteils
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs hat über den konkreten Fall hinaus politische Bedeutung:
- Es bestätigt das Recht der AfD, auch umstrittene Redner einzuladen
- Es setzt Grenzen für kommunale Versuche, Veranstaltungen zu verhindern
- Es wirft Fragen zum Umgang mit rechtsextremen Inhalten im Wahlkampf auf
- Es zeigt die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen von Präventivmaßnahmen
Die Entscheidung fällt in eine politisch sensible Phase, da Baden-Württemberg nur wenige Tage vor der Landtagswahl steht und die AfD dort mit umstrittenen Themen wie der Remigration um Wählerstimmen wirbt. Das Gerichtsurteil unterstreicht dabei die schwierige Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz vor volksverhetzenden Äußerungen.



