Heino wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen AfD-Wahlkampf
Sänger Heino (87) hat entschiedene juristische Schritte gegen die Nutzung seines Namens in der Wahlwerbung der AfD eingeleitet. Beim Landgericht Neuruppin wurde ein Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, wie Heinos Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Der Hintergrund ist die Verwendung von Heinos Namen durch den AfD-Kandidaten Felix Teichner (35) im Rahmen der Landratswahl in der Uckermark in Brandenburg.
Konkreter Anlass und rechtliche Forderungen
Der Politiker hatte in sozialen Medien mit dem Satz „Am Sonntag würde Heino Felix wählen“ für seine Kandidatur geworben. Nachdem Teichner einer Aufforderung von Heinos Rechtsanwalt, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, nicht nachgekommen war, folgte der Antrag auf einstweilige Verfügung. Der Sänger verlangt darüber hinaus eine Entschädigung in Höhe von 250.000 Euro Schmerzensgeld für die unerlaubte Nutzung seines Namens.
„Das ist eine Unverschämtheit, und das geht zu weit“, ließ Heino durch seinen Manager ausrichten. Die beantragte einstweilige Verfügung soll sicherstellen, dass Teichner Heinos Namen künftig nicht mehr im Zusammenhang mit Wahlwerbung verwenden kann.
Reaktionen und Hintergründe der Auseinandersetzung
Felix Teichner äußerte sich in der „Bild“-Zeitung kritisch zu den juristischen Schritten und warf Heinos Anwalt vor, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Er bezweifelte, dass dem Sänger durch die Werbung tatsächlich ein Schaden entstanden sei. Zuvor hatte sich Teichner nach der Aufforderung zur Unterlassung als Heino-Fan bezeichnet und versprochen, die betreffenden Beiträge zu löschen.
Für Heinos Team reicht diese Zusage jedoch nicht aus. „Es besteht ja die Gefahr, dass die Tat wieder begangen werden kann“, erklärte Manager Werner. Der Sänger habe sich bereits öffentlich von der AfD distanziert und wolle nicht für deren Wahlkampf instrumentalisiert werden. Werner betonte jedoch, dass Heino bei einem vergleichbaren Vorgehen einer anderen Partei ebenfalls rechtliche Schritte ergriffen hätte.
Debatte um Heimat und politische Vereinnahmung
Heino befindet sich derzeit auf Tournee, bei der er Volkslieder und die deutsche Nationalhymne präsentiert. Sein Manager wies darauf hin, dass der Sänger seit Jahrzehnten von manchen Kreisen fälschlicherweise in die rechte politische Ecke gerückt werde. „Das ist der größte Schwachsinn, den es gibt“, so Werner. Er kritisierte, dass das Thema Heimat in Deutschland weitgehend einer bestimmten Partei überlassen worden sei – und zwar der falschen.
Die juristische Auseinandersetzung unterstreicht Heinos Bestreben, sich gegen unerwünschte politische Vereinnahmung zu wehren und seine künstlerische Unabhängigkeit zu wahren. Der Fall zeigt zudem die sensiblen Grenzen zwischen persönlicher Reputation und politischer Instrumentalisierung im Wahlkampf.



