Sachsen-Anhalts Landtag will Überkreuzjobs verbieten: Vetternwirtschaft soll eingedämmt werden
Landtag Sachsen-Anhalt: Verbot von Überkreuzjobs geplant

Sachsen-Anhalts Landtag will Überkreuzjobs verbieten: Vetternwirtschaft soll eingedämmt werden

Im Landtag von Sachsen-Anhalt haben sich mehrere Fraktionen darauf verständigt, das Abgeordnetengesetz zu ändern, um sogenannte Überkreuzbeschäftigungen auszuschließen. Dies soll dazu beitragen, Vetternwirtschaft wirksam einzudämmen und die Transparenz im Parlament zu erhöhen. Konkret geht es darum, dass Abgeordnete künftig keine Familienangehörige anderer Landtagsmitglieder mehr bei sich anstellen dürfen.

Vorwürfe gegen die AfD führen zu Handlungsbedarf

Insbesondere die AfD sieht sich derzeit mit massiven Vorwürfen der Vetternwirtschaft in den eigenen Reihen konfrontiert. Bundesweit werden immer mehr Fälle bekannt, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern bei anderen AfD-Abgeordneten beschäftigt worden sind. In Sachsen-Anhalt hatten mehrere solcher Vorfälle für erhebliches Aufsehen gesorgt und den politischen Druck für gesetzliche Änderungen erhöht.

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Falko Grube, erklärte dazu: „Bisher ist es ausgeschlossen, nahe Verwandte im eigenen Abgeordnetenbüro zu beschäftigen. Das hat die AfD massiv umgangen. Wir werden das in Zukunft ausschließen. Verwandte von anderen Landtagsabgeordneten können dann auch nicht mehr beschäftigt werden.“

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Nächste Woche erste Beratung im Parlament

Über den Gesetzentwurf soll bereits in der kommenden Woche im Landtag erstmals beraten werden, wie Guido Kosmehl, der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, bestätigte. Geplant ist, dass Mitarbeiter von Abgeordneten künftig angeben müssen, ob sie mit einem Mitglied des Landtags verwandt oder verschwägert sind. Diese Regelung wurde von Vertretern der schwarz-rot-gelben Koalition bekräftigt.

Debatte über Mitarbeiterbegrenzung und weitere Reformen

Aktuell wird im Landtag noch darüber debattiert, ob auch die Zahl der Mitarbeiter pro Abgeordnetem begrenzt werden soll. Hierzu gibt es bei den verschiedenen Fraktionen unterschiedliche Positionen. Hintergrund ist, dass zuletzt bekannt wurde, dass in der AfD deutlich mehr Mitarbeiter beschäftigt werden als in anderen Fraktionen.

Im Dezember hatten die 23 AfD-Abgeordneten im Magdeburger Landtag 162 Mitarbeiter angestellt – das sind im Durchschnitt sieben pro Politiker. Die 40 CDU-Abgeordneten kamen nach Angaben der Landtagsverwaltung hingegen auf 125 Mitarbeiter, also im Schnitt jeweils auf drei. Diese Diskrepanz hat die Diskussion über eine mögliche Obergrenze zusätzlich befeuert.

Weitere Änderungen im Rahmen der Parlamentsreform

In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. Um sicherzustellen, dass die erste Sitzung nach der Wahl reibungslos abläuft, sollen im Rahmen einer umfassenden Parlamentsreform weitere Regeln geändert werden. Dazu gehört unter anderem eine Neuregelung zur Wahl des Landtagspräsidenten.

Grundsätzlich soll weiterhin die stärkste Fraktion einen Kandidaten für das Amt vorschlagen können. Sollte dieser Kandidat jedoch keine Mehrheit erhalten, sollen auch die anderen Fraktionen Kandidaten vorschlagen dürfen. Mit dieser Änderung soll gewährleistet werden, dass das Parlament in jedem Fall ein Präsidium wählt und der Landtag arbeitsfähig bleibt, da nur ein gewählter Präsident Sitzungen einberufen kann.

Die geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, die Integrität und Effizienz des Landtags zu stärken und öffentliches Vertrauen in die politischen Institutionen zu fördern.

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