Sachsen-Anhalts Parteien stärken Parlament vor Landtagswahl gegen AfD-Hoch
Wenige Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 und angesichts hoher Umfragewerte für die AfD haben sich CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne auf ein umfassendes Reformpaket geeinigt. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit des Landtags zu sichern, falls die AfD als stärkste Kraft aus der Wahl hervorgeht und eine Alleinregierung anstrebt. Die AfD liegt in aktuellen Umfragen deutlich vor der CDU, was die anderen Parteien zu präventiven Maßnahmen veranlasst.
Reformen für demokratische Stabilität
Das Reformpaket umfasst mehrere zentrale Punkte, um demokratische Institutionen vor möglichen antidemokratischen Angriffen zu schützen. Stefan Gebhardt, parlamentarischer Geschäftsführer der Linken, betonte: „Wir schützen demokratische Institutionen und Einrichtungen vor möglichen antidemokratischen Angriffen.“ Zu den geplanten Änderungen gehören Anpassungen des Abgeordnetengesetzes, um Vetternwirtschaft einzudämmen und sogenannte Überkreuzbeschäftigungen zu verhindern. Dabei geht es darum, dass Abgeordnete keine Familienangehörige anderer Abgeordneter bei sich anstellen dürfen.
Sicherung der Parlamentsarbeit
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sicherstellung einer reibungslosen ersten Sitzung nach der Wahl. Die Regeln zur Wahl des Landtagspräsidenten sollen angepasst werden. Grundsätzlich kann die stärkste Fraktion weiterhin einen Kandidaten vorschlagen. Sollte dieser jedoch keine Mehrheit erhalten, sollen auch andere Fraktionen Vorschläge unterbreiten können. Diese Änderung soll garantieren, dass das Parlament in jedem Fall ein Präsidium wählt und der Landtag arbeitsfähig bleibt, da nur ein Präsident Sitzungen einberufen kann.
Stärkung des Landesverfassungsgerichts
Zusätzlich soll die Wahl von Richtern am Landesverfassungsgericht gesichert werden. Bisher ist dafür eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten nötig. Verfügt eine Fraktion über ein Drittel der Stimmen, kann sie die Wahl blockieren. Um dieses Hindernis zu umgehen, wird ein neuer Mechanismus eingeführt: Scheitert die Wahl neuer Richter, darf das Landesverfassungsgericht dem Landtag Personalvorschläge machen. Für die Wahl dieser Personen ist dann keine Zweidrittelmehrheit mehr erforderlich, sondern nur die Mehrheit der Mitglieder des Landtags.
Diese Reformen zielen darauf ab, die demokratischen Strukturen in Sachsen-Anhalt zu festigen und möglichen politischen Blockaden vorzubeugen. Die Reaktion der AfD auf diese Pläne bleibt abzuwarten, während die anderen Parteien betonen, dass es ihnen um den Erhalt der parlamentarischen Handlungsfähigkeit geht.



