Landtag Sachsen-Anhalt will Überkreuzbeschäftigungen verbieten: Gesetzesänderung nach Filz-Vorfällen
Sachsen-Anhalt: Landtag will Überkreuzbeschäftigungen verbieten

Landtag will Überkreuzbeschäftigungen gesetzlich verbieten

Nach mehreren aufsehenerregenden Vorfällen von Vetternwirtschaft haben sich mehrere Landtagsfraktionen in Sachsen-Anhalt auf eine Änderung des Abgeordneten-Gesetzes verständigt. Konkret geht es um das Verbot sogenannter Überkreuzbeschäftigungen, bei denen Abgeordnete Familienangehörige anderer Parlamentarier bei sich anstellen. Besonders die AfD steht dabei im Fokus der Kritik, nachdem bundesweit immer mehr Fälle bekannt wurden, in denen Familienmitglieder von AfD-Politikern bei anderen AfD-Abgeordneten beschäftigt wurden.

Neue Offenlegungspflichten für Mitarbeiter

Künftig müssen Mitarbeiter von Abgeordneten verpflichtend angeben, ob sie mit einem Mitglied des Landtags verwandt oder verschwägert sind. Dies bestätigten Vertreter der schwarz-rot-gelben Koalition aus CDU, SPD und FDP. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Guido Kosmehl (50), erklärte auf Anfrage, dass der Gesetzentwurf bereits nächste Woche erstmals im Landtag beraten werden soll.

„Die AfD hat das massiv umgangen“, stellt Falko Grube (48), parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, klar. „Bisher ist es ausgeschlossen, nahe Verwandte im eigenen Abgeordnetenbüro zu beschäftigen. Das hat die AfD massiv umgangen.“ Sein Fazit lautet: „Wir werden das in Zukunft ausschließen. Verwandte von anderen Landtagsabgeordneten können dann auch nicht mehr beschäftigt werden.“

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Debatte über Mitarbeiterbegrenzung

Parallel zur geplanten Gesetzesänderung wird derzeit auch darüber debattiert, ob die Zahl der Mitarbeiter pro Abgeordnetem begrenzt werden soll. Hier gibt es zwischen den Fraktionen noch unterschiedliche Positionen. Hintergrund ist, dass zuletzt bekannt wurde, dass in der AfD deutlich mehr Mitarbeiter beschäftigt werden als in anderen Fraktionen.

Im Dezember hatten die 23 AfD-Abgeordneten im Magdeburger Landtag insgesamt 162 Mitarbeiter angestellt – das entspricht einem Durchschnitt von sieben Mitarbeitern pro Politiker. Zum Vergleich: Die 40 CDU-Abgeordneten kamen nach Angaben der Landtagsverwaltung Sachsen-Anhalt auf 125 Mitarbeiter, also durchschnittlich drei pro Abgeordnetem.

Transparenz gegen Vetternwirtschaft

Die geplante Gesetzesänderung zielt darauf ab, Transparenz zu schaffen und Missbrauchsmöglichkeiten im parlamentarischen Betrieb zu unterbinden. Durch die verpflichtende Offenlegung von Verwandtschaftsverhältnissen sollen künftig Überkreuzbeschäftigungen, bei denen Abgeordnete gezielt Familienmitglieder anderer Parlamentarier einstellen, wirksam verhindert werden.

Die Diskussion um die Reform des Abgeordneten-Gesetzes zeigt, wie wichtig klare Regelungen gegen Vetternwirtschaft in der Politik sind. Die geplanten Änderungen sollen nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern möglicherweise auch bundesweit als Vorbild für transparente parlamentarische Arbeitsverhältnisse dienen.

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