Sachsen-Anhalt plant Verbot von Überkreuzjobs im Landtag
Im Landtag von Sachsen-Anhalt zeichnet sich eine bedeutende Gesetzesänderung ab, die sogenannte Überkreuzbeschäftigungen künftig ausschließen soll. Mehrere Landtagsfraktionen haben sich darauf verständigt, das Abgeordnetengesetz zu novellieren, um Vetternwirtschaft wirksam einzudämmen und die Transparenz im parlamentarischen Betrieb zu erhöhen.
Konkrete Maßnahmen gegen Vetternwirtschaft
Konkret sollen Überkreuzbeschäftigungen, bei denen Abgeordnete Familienangehörige anderer Parlamentarier in ihren Büros anstellen, zukünftig untersagt werden. Diese Praxis war insbesondere bei der AfD-Fraktion verbreitet, wo bundesweit zahlreiche Fälle bekannt geworden sind. In Sachsen-Anhalt hatten mehrere Vorkommnisse für erhebliche öffentliche Kritik gesorgt und den politischen Handlungsbedarf deutlich gemacht.
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Falko Grube, erklärte dazu: „Bisher ist es ausgeschlossen, nahe Verwandte im eigenen Abgeordnetenbüro zu beschäftigen. Das hat die AfD massiv umgangen. Wir werden das in Zukunft ausschließen. Verwandte von anderen Landtagsabgeordneten können dann auch nicht mehr beschäftigt werden.“
Nächste Schritte im parlamentarischen Verfahren
Über den entsprechenden Gesetzentwurf soll bereits in der kommenden Woche im Landtag erstmals beraten werden, wie Guido Kosmehl, der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, bestätigte. Ein zentraler Bestandteil der geplanten Neuregelung ist die Verpflichtung für Mitarbeiter von Abgeordneten, künftig anzugeben, ob sie mit einem Mitglied des Landtags verwandt oder verschwägert sind.
Parallel dazu wird aktuell noch intensiv über eine mögliche Begrenzung der Mitarbeiterzahl pro Abgeordnetem diskutiert. Hier existieren zwischen den Fraktionen unterschiedliche Positionen. Die Debatte gewann zusätzlich an Brisanz, nachdem bekannt wurde, dass die 23 AfD-Abgeordneten im Dezember insgesamt 162 Mitarbeiter beschäftigten – im Durchschnitt sieben pro Politiker. Im Vergleich dazu kamen die 40 CDU-Abgeordneten auf lediglich 125 Mitarbeiter, was einem Schnitt von etwa drei Personen entspricht.
Weitere Reformen im Rahmen der Parlamentsmodernisierung
Die geplante Änderung des Abgeordnetengesetzes ist Teil einer umfassenderen Parlamentsreform, die noch weitere Neuerungen vorsieht. Da am 6. September ein neuer Landtag gewählt wird, sollen auch die Regeln zur Wahl des Landtagspräsidenten angepasst werden. Grundsätzlich bleibt es zwar bei der Regelung, dass die stärkste Fraktion einen Kandidaten für dieses Amt vorschlagen kann.
Sollte dieser Kandidat jedoch keine ausreichende Mehrheit erhalten, erhalten auch die anderen Fraktionen das Recht, eigene Kandidaten zu nominieren. Mit dieser Änderung soll sichergestellt werden, dass das Parlament in jedem Fall ein funktionsfähiges Präsidium wählt und der Landtag uneingeschränkt arbeitsfähig bleibt, da nur ein gewählter Präsident offizielle Sitzungen einberufen kann.
Die geplanten Maßnahmen zielen insgesamt darauf ab, das Vertrauen in die parlamentarische Arbeit zu stärken und klare ethische Standards für Abgeordnete und ihre Mitarbeiter zu etablieren. Die schwarz-rot-gelbe Koalition betonte, dass mit diesen Reformen ein wichtiger Schritt zur Transparenz und Integrität im politischen Betrieb von Sachsen-Anhalt getan werde.



