Brandenburg: Gebühren für Rettungsfahrten vorerst gestoppt - Einigung in Sicht
Brandenburg: Rettungsdienst-Gebühren vorerst gestoppt

Brandenburg: Gebühren für Rettungsfahrten vorerst gestoppt - Einigung in Sicht

Im anhaltenden Streit um die Finanzierung von Rettungsfahrten in Brandenburg wurden geplante Gebührenbescheide für Bürgerinnen und Bürger vorläufig ausgesetzt. Gesundheitsminister René Wilke (SPD) verkündete nach einem Spitzentreffen mit Vertretern der Kommunen und Krankenkassen eine Zwischenlösung. Die ursprünglich geplanten Gebührenbescheide sind zunächst vom Tisch, betonte der Minister und verwies auf die Einmütigkeit aller Beteiligten, dass Bürger nicht privat für Rettungseinsätze zahlen sollen.

Kommunen und Krankenkassen im Finanzierungsstreit

Die Stadt Cottbus hatte am Donnerstag angekündigt, dass Bürgerinnen und Bürger dort erstmals für Rettungseinsätze zahlen müssten. Die Stadt sah sich wegen einer erheblichen Finanzierungslücke gezwungen, Gebührenbescheide ab Ende März zu verschicken - zunächst für den Monat Januar 2025. Cottbus wirft den Krankenkassen vor, sich zu weigern, die Kosten für das Jahr 2025 vollständig zu übernehmen, was diese jedoch entschieden zurückweisen.

Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) erklärte: „Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger nicht belasten, sehen uns aber aufgrund der finanziellen Situation zu diesem Schritt gezwungen.“ Auch im Landkreis Dahme-Spreewald drohten bisher mögliche Gebührenbescheide, die nun ebenfalls ausgesetzt wurden.

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Einigkeit über Grundprinzipien

Landrat Sven Herzberger (parteilos) betonte die Bedeutung des Notrufsystems: „Die 112 muss man rufen können, ohne sich Sorgen zu machen, dass man dann mit Gebühren belastet wird.“ Diese Position teilte auch Rebecca Zeljar, Leiterin des Verbands der Ersatzkassen Berlin-Brandenburg, die hervorhob, dass den Krankenkassen dieses Prinzip besonders wichtig sei.

Gesundheitsminister Wilke zeigte sich optimistisch bezüglich einer künftigen Einigung: „Ich sehe eine deutliche Fähigkeit zur Einigung bei allen Beteiligten. Es besteht Konsens, dass die Bürger sicher sein wollen, nicht privat für Rettungseinsätze zahlen zu müssen.“ Eine konkrete Lösung muss jedoch noch entwickelt werden.

Historische Hintergründe und aktuelle Herausforderungen

Die aktuelle Situation stellt einen Rückschritt dar: Im vergangenen Jahr hatten sich bereits acht Brandenburger Landkreise mit den Krankenkassen darauf geeinigt, dass Fahrten mit dem Rettungswagen gebührenfrei bleiben. Die übrigen Kreise und die vier kreisfreien Städte hatten sich mit den Kassen zuvor auf eine gemeinsame Kalkulation verständigt. Nun geht die Finanzierungsfrage praktisch auf Anfang zurück.

Zusätzlich verschärft wird die Situation durch ein weiteres Problem: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied im Januar, dass sogenannte Leerfahrten - also Fahrten ohne tatsächlichen Krankentransport - nicht von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Diese rechtliche Entscheidung belastet die Finanzierungssituation der Rettungsdienste zusätzlich.

Die Spitzenrunde aus Landesregierung, Kommunen und Krankenkassen berät nun intensiv über eine dauerhafte Lösung für die Finanzierung der lebenswichtigen Rettungsfahrten. Alle Beteiligten betonen, dass eine schnelle und tragfähige Einigung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs dringend notwendig ist.

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